Wegerecht Auslegung

Hier sammeln wir Artikel, Links, Urteile, Quellen und sonstiges zum o.g. Thema. Bitte immer die Quelle angeben oder einen Link

Moderator: Klaus

Antworten
Rudi
Beiträge: 3
Registriert: 01.03.2009, 15:30

Wegerecht Auslegung

Beitrag von Rudi » 02.03.2009, 10:13

Der Bungalow B liegt hinter dem Haus A. B hat über eine Baulast das Wegerecht über das Grundstück von A.
Es heißt dort...eine Wegfläche zum Befahren und Begehen zu Haus B zur Verfügung zu stellen. Die Begünstigten sind berechtigt die Wegfläche jederzeit zu benutzen...

Soweit alles klar. Aber ich möchte Begünstigten so auslegen , daß B jederzeit jeden zu Fuß empfangen kann und das Autos dort nur von den Bewohnern des Hauses B passieren dürfen und nicht von Gästen weil der Weg nur 40 Meter ist und 2,20 Meter von Schlaf-und Wohnräumen bei Haus A vorbei läuft. Im Sinne einer schonenden Nutzung des Wegerechts scheint das angemessen . Oder?



Artikel lesen
Park-Sheriff bringt Anwohner gegen sich auf

Parken

Ein Anwohner läuft Tag für Tag die Straßen ab und sucht Falschparker. Der Park-Sheriff macht dabei Fotos von den Parksündern und zeigt jeden einzelnen an. Dabei notiert er die Standorte, die Tatzeiten und weitere Fahrzeugdaten.

 

Einer der Nachbarn beklagt si.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 02.03.2009, 10:20

Man nachsehen obs auch noch eine Grundbucheintragung gibt. denn die Baulast sicher nur die öffentlichen Belage, nicht die des Nachbar. Wobei das das selbe sein kann

Fahren darf jeder der im Haus wohnt, sowie alle die etwas liefern was zu Haushalt gehört. Da man aber eh nicht kontrollieren kann....

Am besten ein Tor errichten, dann haben Besucher keinen Schlüssel

Besucher die nur "parken" dürfen nicht rein.
ich möchte Begünstigten so auslegen
Das machen in Deutschland Richter

Klaus

Rudi
Beiträge: 3
Registriert: 01.03.2009, 15:30

Beitrag von Rudi » 02.03.2009, 13:24

Danke für die schnelle Antwort.
Es ist etwas komplizierter:

Das Tor ist elektrisch und B hat Sender. Immer wenn er Besuch erwartet ist das Tor stundenlang offen und er läßt Gäste einfahren.
Mit Lieferanten und Service Handwerkern hat A kein Problem.

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 02.03.2009, 13:30

Na da soll der Elektriker die Zeitsteuerung aktivieren, dann gehts nach ein paar Minuten automatisch zu. Jedoch kann man wie gesagt nicht verhindern das Fremde einfahren. Wenn die was "liefern" dürfen die rein. Und wenn es nur in der Handtasche versteckte Goldbarren sind, die man keinen zeigen will.

Man muss kein elektrisches Tor bereit stellen.

K

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste