Wegerecht Auslegung

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Moderator: Klaus

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Rudi
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Wegerecht Auslegung

Beitrag von Rudi » 02.03.2009, 10:13

Der Bungalow B liegt hinter dem Haus A. B hat über eine Baulast das Wegerecht über das Grundstück von A.
Es heißt dort...eine Wegfläche zum Befahren und Begehen zu Haus B zur Verfügung zu stellen. Die Begünstigten sind berechtigt die Wegfläche jederzeit zu benutzen...

Soweit alles klar. Aber ich möchte Begünstigten so auslegen , daß B jederzeit jeden zu Fuß empfangen kann und das Autos dort nur von den Bewohnern des Hauses B passieren dürfen und nicht von Gästen weil der Weg nur 40 Meter ist und 2,20 Meter von Schlaf-und Wohnräumen bei Haus A vorbei läuft. Im Sinne einer schonenden Nutzung des Wegerechts scheint das angemessen . Oder?



Artikel lesen
Absetzen von Prozesskosten beim Hausbau

Genau gesagt die Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims entstanden sind können nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sein.


In dem Fall ging es um den Fall das Eheleute einen Massivhaus Unt.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 02.03.2009, 10:20

Man nachsehen obs auch noch eine Grundbucheintragung gibt. denn die Baulast sicher nur die öffentlichen Belage, nicht die des Nachbar. Wobei das das selbe sein kann

Fahren darf jeder der im Haus wohnt, sowie alle die etwas liefern was zu Haushalt gehört. Da man aber eh nicht kontrollieren kann....

Am besten ein Tor errichten, dann haben Besucher keinen Schlüssel

Besucher die nur "parken" dürfen nicht rein.
ich möchte Begünstigten so auslegen
Das machen in Deutschland Richter

Klaus

Rudi
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Beitrag von Rudi » 02.03.2009, 13:24

Danke für die schnelle Antwort.
Es ist etwas komplizierter:

Das Tor ist elektrisch und B hat Sender. Immer wenn er Besuch erwartet ist das Tor stundenlang offen und er läßt Gäste einfahren.
Mit Lieferanten und Service Handwerkern hat A kein Problem.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 02.03.2009, 13:30

Na da soll der Elektriker die Zeitsteuerung aktivieren, dann gehts nach ein paar Minuten automatisch zu. Jedoch kann man wie gesagt nicht verhindern das Fremde einfahren. Wenn die was "liefern" dürfen die rein. Und wenn es nur in der Handtasche versteckte Goldbarren sind, die man keinen zeigen will.

Man muss kein elektrisches Tor bereit stellen.

K

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