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Wegerecht Nutzungsentschädigung

Verfasst: 02.03.2009, 11:09
von Rudi
Als Eigentümer ist Haus A verpflichtet Haus B ein Wegerecht über sein Grundstück zu gewähren. Diesen Weg benutzt B ausschließlich allein zum Zugang.
Kann A von B die Pflege verlangen ? Oder kann A wenn er die Pflege durchführt von B eine Nutzungsentschädigung und Instandhaltungspauschale für Torpflege, Wegpflege und Heckenschnitt verlangen. Der Weg ist 40 Meter und 2,50 Meter breit und gepflastert.
Sind € 120 im Monat angemessen. Der Gärtner bekommt € 25 pro Stunde brutto von der Hausgemeinschaft.
Wie seht ihr das. Gibt es da Urteile als Richtschnur?
Danke

Verfasst: 02.03.2009, 11:34
von Klaus
Als Eigentümer ist Haus A verpflichtet Haus B ein Wegerecht über sein Grundstück zu gewähren. Diesen Weg benutzt B ausschließlich allein zum Zugang.
Was steht dem Im Grundbuch ?

Sind € 120 im Monat angemessen.
Nicht irgendwas und dann von den Kosten nur den Anteil den der Nachbar auch nutzt. Wenn 4 Nachbarn den Weg nutzen und 4 Eigentümer dann eben 50/50. Oftmal läuft das A zwar nicht durch, aber der Eigentümer hüpft und springt gerne mal auf dem Weg rum.
Nutzungsentschädigung und Instandhaltungspauschale
Die Nutzung ist kostenlos und Pauschalen gibts keine

Reine KOSTEN kann man teilen, stellt sich die Frage warum A den Weg pflegen will.
Heckenschnitt
Da die Hecke ja nicht auf dem Weg sein kann gehört sie auch nicht zum Weg.

Klaus