Hallo,
A lebt mit seiner Frau und 2 Hunden auf einem Resthof zusammen mit ihren Vermietern. A Wohnungseingangstür ist über den Innenhof zu erreichen. Seit ein paar Monaten liegen A's mit dem Vermieter in Streit. Diese haben A's Verboten mit unsern Hunden über den Hof zu gehen.
Ist das rechtlich korrekt? A's als Menschen dürfen jederzeit diesen Hof benutzen, nur die Hunde nicht. Die Hunde waren schon beim Einzug da und wurden auch vom Vermieter erlaubt. Um mit A's Hunden Gassi gehen zu können müssen A's ihre Wohnung über eine Hintertür, die direkt an einer Landstraße liegt, verlassen. Gerade bei Dunkelheit ist das sehr gefährlich.
Dürfen A's Vermieter das überqueren des Hofes mit unseren Hunden verbieten?
Danke
Forrest
Hofnutzung
Moderator: Klaus
Regeln lesen!!!
Wenn im Mietvertrag die Hundehaltung erlaubt ist und der Hof der Zugang zu Haus ist dann hat der Vermieter nichts zu wollen. Natürlich sind die Tiere anzuleinen und man muss Rücksicht auf Mitmieter nehmen.
Aber sonst.
Klaus
P.S. Stören die Hunden andere Mieter mehr als üblich kann das auch nach hinten losgehen.
Wenn im Mietvertrag die Hundehaltung erlaubt ist und der Hof der Zugang zu Haus ist dann hat der Vermieter nichts zu wollen. Natürlich sind die Tiere anzuleinen und man muss Rücksicht auf Mitmieter nehmen.
Aber sonst.
Klaus
P.S. Stören die Hunden andere Mieter mehr als üblich kann das auch nach hinten losgehen.
Sorry, dann habe ich die Regeln nicht richtig gelesen. ( Was habe ich denn genau überlesen?)
Zum Kern der ganzen Geschichte: die Hündin von B (VERMIETER von A)hat die Hundedame von A sehr schwer gebissen. A haben dumm wie sie sind die eigenen Kosten getragen (um den Frieden zu waren) und dann kam für A die Kündigung. Die war aber unwirksam usw und nun suchen sich B immer was neues aus.
Forrest
Zum Kern der ganzen Geschichte: die Hündin von B (VERMIETER von A)hat die Hundedame von A sehr schwer gebissen. A haben dumm wie sie sind die eigenen Kosten getragen (um den Frieden zu waren) und dann kam für A die Kündigung. Die war aber unwirksam usw und nun suchen sich B immer was neues aus.
Forrest
Zuletzt geändert von Forrest am 21.09.2008, 19:05, insgesamt 2-mal geändert.
also wegen der Kosten, so schnell verjährt das nicht, da kann man auch n
noch 2 Jahre später kommen. Zumal die meisten eh eine Versicherung haben.
Und sonst kann der Vermieter nicht verlangen das bei erlaubter Tierhaltung den Hund durch die Hintertür ausführt. Jedoch das er im Hausflur an der kurzen Leine geführt wird.
Jedoch kann der Mieter verlangen das es der Vermieter unterlässt seine Tiere so zu halten da der Mieter belästigt wird. Also auch der kann sein Tier nicht rumlaufen lassen.
In den meisten Gemeinden kann man Beisser melden, dann gibts Maulkorbzwang, Führungszeugnis oder sonst was.
Klaus
noch 2 Jahre später kommen. Zumal die meisten eh eine Versicherung haben.
Und sonst kann der Vermieter nicht verlangen das bei erlaubter Tierhaltung den Hund durch die Hintertür ausführt. Jedoch das er im Hausflur an der kurzen Leine geführt wird.
Jedoch kann der Mieter verlangen das es der Vermieter unterlässt seine Tiere so zu halten da der Mieter belästigt wird. Also auch der kann sein Tier nicht rumlaufen lassen.
In den meisten Gemeinden kann man Beisser melden, dann gibts Maulkorbzwang, Führungszeugnis oder sonst was.
Klaus