A wohnt in einer Wohnung (Vermieter ist B), wobei diese oberhalb einer Wohnung liegt, die gerade von C renoviert wird.
Die Renovierung umfasst vor allem Deckenarbeiten der Wohnung des C. Durch die demensprechend dünnere Decke hört man alles, sowohl die Gespräche der Bauarbeiter, also auch Baulärm. Zusätzlich vibriert die Wohnung des A, wodurch schon Risse entstanden sind.
Der A will gegenüber dem B die Miete mindern.
Frage:
Wie kann A beim B den Mangel anzeigen, obwohl dieser nicht dafür verantwortlich ist und diesen Mangel nicht beseitigen kann?
Kann A die Mietminderung rückwirkend für die seit 3 Monate andauernden Bauarbeiten geltend machen?
Kann A eine Mietminderung von 20% beanspruchen?
Vielen Dank im Voraus.
Mietminderung Baulärm
Moderator: Klaus
Also ein Einschreiben wäre doch mal sinnvollWie kann A beim B den Mangel anzeigen, obwohl dieser nicht dafür verantwortlich ist und diesen Mangel nicht beseitigen kann?
Nö, erst wenn man dem VM was sagt kann der was tun.Kann A die Mietminderung rückwirkend für die seit 3 Monate andauernden Bauarbeiten geltend machen?
Das kommt schon auf die stärke des Lärms an.Kann A eine Mietminderung von 20% beanspruchen
Klaus