CampingKlo AM abwasser abfluss im Keller ?

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

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Scrubs
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CampingKlo AM abwasser abfluss im Keller ?

Beitrag von Scrubs » 23.04.2010, 17:10

Hallo ,
Hab mal eine Frage sage es mal so X hat ein Waschkeller.
Dort is ein abfluss (NICHT MASCHINEN ABFLUSS) dort hat X ein schlauch verlegt vom Campingklo_______ zum Abfluss.
(weil X in sein PArtyraum kein KLO hat).
NUn die frage darf er das einfach ? Weil es stinkt auch ziemlich nach pipi.
DAnke für eure antworten schon mal



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Absetzen von Prozesskosten beim Hausbau

Genau gesagt die Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims entstanden sind können nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sein.


In dem Fall ging es um den Fall das Eheleute einen Massivhaus Unt.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 23.04.2010, 17:49

Wenn X in seinen Waschkeller pisst dann stinkts doch nur bei X ????

Wenn X den Waschkeller mit Y teilt muss Y sich beim Vermieter beschweren das es stinkt. Das Problem ist das ja nicht gespült wird und so das Pippi in Sifon stehen bleibt bis jemand Wasser nach lehrt.

Ich würde mit Mietminderung drohen und den Vermieter auffordern das abzustellen. Die Nutzung des Kellers als "Partyraum" ist auch nicht erlaubt, das ist kein Wohnraum.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Scrubs
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Beitrag von Scrubs » 23.04.2010, 17:57

ok habs vergessen dabei zuschreiben Waschkeller gehört X,Y,Z und Vermieter weiss es ,dass es vorhanden ist diese Vorrichtung.
Und party raum ist net im Keller sondern im HOf . Und da macht X auh regelmässig BIG PARTY und ab 22h noch lauter somit is TV gucken im WZ unmöglich.

FRage ist auch ob es erlaubt ist !

Klaus
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Beitrag von Klaus » 23.04.2010, 18:09

Erlaubt ist alles. Es ist das Haus der Vermieters.

Du hast nur Anspruch auf die vermietete Sache. Wenn dazu eine Waschküche gehört dann ist diese geruchsfrei und riecht nicht nach Urin. Also liegt ein Mangel vor den der Vermieter abstellen muss.
Das selbe gilt für die Lärmbelästigung.

Ab 22 Uhr die Polizei rufen

K.
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HAGGI
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Beitrag von HAGGI » 12.07.2010, 04:20

Nicht nur das es riecht, es kann zu anderen Unangenehmen Nebeneffekten kommen.


HAGGI 8)

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