Sachbeschädigung einer Wohnungstür

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

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Crowbar
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Sachbeschädigung einer Wohnungstür

Beitrag von Crowbar » 11.11.2010, 21:58

Mieter A wird vorgeworfen bei Mieter B die Wohnungstür beschädigt zu haben. Der Vermieter will A anzeigen. Allerdings hat B schon mehrfach Abmahnungen wegen zu heftigen zuschlagen der Wohnungstür. Dabei wird wohl irgendwann was kaputtgegangen sein und will es dann A aus Rache anhängen. B hatte sogar schon mal seine Balkontür demoliert wegen zu heftigen zuknallens. Da hatte der VM komischerweise nichts unternommen.

Der VM glaubt die Version von B, dass A die Tür mutwillig beschädigt hat.

Was kann Mieter A unternehmen?



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Widersprüchliche Gesetze

Zaun

Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.

Wer macht Gesetze und Vorschriften

Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 11.11.2010, 23:23

Was kann Mieter A unternehmen?
Einfach stehen lassen und wirklich jede Kommunikation beenden.

Klazs
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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