Sachbeschädigung einer Wohnungstür
Moderator: Klaus
Sachbeschädigung einer Wohnungstür
Mieter A wird vorgeworfen bei Mieter B die Wohnungstür beschädigt zu haben. Der Vermieter will A anzeigen. Allerdings hat B schon mehrfach Abmahnungen wegen zu heftigen zuschlagen der Wohnungstür. Dabei wird wohl irgendwann was kaputtgegangen sein und will es dann A aus Rache anhängen. B hatte sogar schon mal seine Balkontür demoliert wegen zu heftigen zuknallens. Da hatte der VM komischerweise nichts unternommen.
Der VM glaubt die Version von B, dass A die Tür mutwillig beschädigt hat.
Was kann Mieter A unternehmen?
Der VM glaubt die Version von B, dass A die Tür mutwillig beschädigt hat.
Was kann Mieter A unternehmen?
Artikel lesen
Es gibt keine Gewohnheitswegerechte – Aber
Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....
mehr Infos
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste