Sachbeschädigung einer Wohnungstür
Moderator: Klaus
Sachbeschädigung einer Wohnungstür
Mieter A wird vorgeworfen bei Mieter B die Wohnungstür beschädigt zu haben. Der Vermieter will A anzeigen. Allerdings hat B schon mehrfach Abmahnungen wegen zu heftigen zuschlagen der Wohnungstür. Dabei wird wohl irgendwann was kaputtgegangen sein und will es dann A aus Rache anhängen. B hatte sogar schon mal seine Balkontür demoliert wegen zu heftigen zuknallens. Da hatte der VM komischerweise nichts unternommen.
Der VM glaubt die Version von B, dass A die Tür mutwillig beschädigt hat.
Was kann Mieter A unternehmen?
Der VM glaubt die Version von B, dass A die Tür mutwillig beschädigt hat.
Was kann Mieter A unternehmen?
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Übertreiben wir es doch mal..
Nur wird man keinen dieser Nachbarn im Garten vorfinden. Kein Mensch genießt das uns setzt sich direkt davor. Vor allen nie die das gebaut haben. Die genießen es um vorübergehen und weglaufen.Selber sitzt man am Zaun und es nagt an einem. Sagt man was gibt es Verständnislosi.....
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