Sachbeschädigung einer Wohnungstür

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

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Crowbar
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Sachbeschädigung einer Wohnungstür

Beitrag von Crowbar » 11.11.2010, 21:58

Mieter A wird vorgeworfen bei Mieter B die Wohnungstür beschädigt zu haben. Der Vermieter will A anzeigen. Allerdings hat B schon mehrfach Abmahnungen wegen zu heftigen zuschlagen der Wohnungstür. Dabei wird wohl irgendwann was kaputtgegangen sein und will es dann A aus Rache anhängen. B hatte sogar schon mal seine Balkontür demoliert wegen zu heftigen zuknallens. Da hatte der VM komischerweise nichts unternommen.

Der VM glaubt die Version von B, dass A die Tür mutwillig beschädigt hat.

Was kann Mieter A unternehmen?



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Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 11.11.2010, 23:23

Was kann Mieter A unternehmen?
Einfach stehen lassen und wirklich jede Kommunikation beenden.

Klazs
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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