Sachbeschädigung einer Wohnungstür

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

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Crowbar
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Sachbeschädigung einer Wohnungstür

Beitrag von Crowbar » 11.11.2010, 21:58

Mieter A wird vorgeworfen bei Mieter B die Wohnungstür beschädigt zu haben. Der Vermieter will A anzeigen. Allerdings hat B schon mehrfach Abmahnungen wegen zu heftigen zuschlagen der Wohnungstür. Dabei wird wohl irgendwann was kaputtgegangen sein und will es dann A aus Rache anhängen. B hatte sogar schon mal seine Balkontür demoliert wegen zu heftigen zuknallens. Da hatte der VM komischerweise nichts unternommen.

Der VM glaubt die Version von B, dass A die Tür mutwillig beschädigt hat.

Was kann Mieter A unternehmen?



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Der Grund dürfte sein das diese Art von Streit nicht im Keim erstickt wird sondern langsam hochkocht. Auch ist es ein Nachteil das selbst bei Körperverletzung beide weiter im Ort bleiben dürfen. Hier sollte man ernsthaft darüber nachdenken oder man die Ausweisung aus dem ort n.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 11.11.2010, 23:23

Was kann Mieter A unternehmen?
Einfach stehen lassen und wirklich jede Kommunikation beenden.

Klazs
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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