Sachbeschädigung einer Wohnungstür

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

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Crowbar
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Sachbeschädigung einer Wohnungstür

Beitrag von Crowbar » 11.11.2010, 21:58

Mieter A wird vorgeworfen bei Mieter B die Wohnungstür beschädigt zu haben. Der Vermieter will A anzeigen. Allerdings hat B schon mehrfach Abmahnungen wegen zu heftigen zuschlagen der Wohnungstür. Dabei wird wohl irgendwann was kaputtgegangen sein und will es dann A aus Rache anhängen. B hatte sogar schon mal seine Balkontür demoliert wegen zu heftigen zuknallens. Da hatte der VM komischerweise nichts unternommen.

Der VM glaubt die Version von B, dass A die Tür mutwillig beschädigt hat.

Was kann Mieter A unternehmen?



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Nachbar baut Fenster zu

In diesem Fall kam es anders. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung. Sie klagte gegen die Baugeneimigung die dem Nachbarn erteilt wurde. Das Haus der Klägerin befindet sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Nachbargebäude sollte nun ebenfalls dire.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 11.11.2010, 23:23

Was kann Mieter A unternehmen?
Einfach stehen lassen und wirklich jede Kommunikation beenden.

Klazs
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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