nun ist A mit Kind erfolgreich zum 01. Mai umgezogen.
Und schon geht´s los:
A hat eine Art Anliegerwohnung an B´s Wohnung.
Beide Wohnungseingänge liegen dicht beieinander.
Über einen gepflasterten Hof kommen A und B zu den jeweiligen Garagen.
Auf dem halben Weg ist eine Lampe und zwischen den Garagen auch.
Heute hat B den Vorwurf gemacht, dass A viel zu lange das Licht anlasse

Kind von A fährt halt Fahrrad oder Skateboard auch nach 17h, wenn es stockdunkel draußen ist. Daher ist das Licht dann auch an.
Wenn A zu den Garagen geht, macht A auch Licht an. A hat keine Lust auf die Schn... zu fallen. Kind von A genauso wenig.
B hat dem Vermieter mitgeteilt, dass er das nicht zahlen wird.
"Gestern war Vollmond, da brauchte man gar kein Licht."

Vermieter gibt über den verbrauchten Strom gesonderte Abrechnung (hat A von B erfahren). In A´s Mietvertrag steht rein gar nichts davon drin.
Kann A vorgeschrieben werden, wie oft und wie lange das Licht an ist?
(A lässt es nicht "aus Spaß am Stromzahlen" an.)
Wie verhält es sich mit der gesonderten Stromabrechnung, die A und B vom Vermieter erhalten werden?