Vermieter hat Wohnungs-Schlüssel...
Moderator: Klaus
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Vermieter hat Wohnungs-Schlüssel...
Hallo,
A ist umgezogen.
Bisher hatte A Vermieter, die keinen Schlüssel zur gemieteten Wohnung hatten.
Vermieter hat Schlüssel mit den Worten "...wenn mal was passiert.."
A hat simple Frage:
Darf ein Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung haben?
Gruß
A ist umgezogen.
Bisher hatte A Vermieter, die keinen Schlüssel zur gemieteten Wohnung hatten.
Vermieter hat Schlüssel mit den Worten "...wenn mal was passiert.."
A hat simple Frage:
Darf ein Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung haben?
Gruß
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Selber klagen - ohne Anwalt

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.
Selber vertreten kann.....
mehr Infos
Re: Vermieter hat Wohnungs-Schlüssel...
Das erste was man in der neuen Wohnung macht ist das Schloss auswechseln. Ist ganz einfach,
die Tür aufmachen die Schraube rausdrehen. Schloss rausschieben, Neues rein, fertig.
Die meisten VM haben einen Ersatzschlüssel, nur die wenigsten sagen es.
Uwe
die Tür aufmachen die Schraube rausdrehen. Schloss rausschieben, Neues rein, fertig.
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Uwe
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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Re: Vermieter hat Wohnungs-Schlüssel...

"Meckern" kann der VM deswegen aber nicht...?!?
Naja, A wird es ihm nicht auf die Nase binden....

Schönes Wochenende
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Re: Vermieter hat Wohnungs-Schlüssel...
Wenn er es merkt würde mich die Antwort auf die Frage: Was wollten Sie in meiner Wohnung, interessieren
Klaus
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Re: Vermieter hat Wohnungs-Schlüssel...

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Re: Vermieter hat Wohnungs-Schlüssel...
Zitat (http://www.ra-kotz.de/wohnungsschluessel.htm):
"Will der Mieter dem Vermieter keinen Schlüssel überlassen, muss er dafür sorgen, dass der Vermieter oder sein Hausmeister die Wohnung in Notfällen betreten können. Dazu reicht es aus, wenn der Mieter während einer längeren Abwesenheit einem Wohnungsnachbarn oder einem in der Nähe wohnenden Bekannten einen Wohnungsschlüssel überlässt und dies dem Vermieter mitteilt.
...
Der Vermieter, Hausverwalter oder Nachbar ist darüber zu unterrichten, wo der Schlüssel hinterlegt ist, sonst kann sich der Mieter schadensersatzpflichtig machen, wenn es zu einem Schadensfall (z.B. Wasserrohrbruch) in seiner Wohnung kommt. Dies ist besonders bei Abwesenheit des Mieters im Winter wichtig, da dann die Gefahr des Einfrierens der Wasserleitung besteht."
"Will der Mieter dem Vermieter keinen Schlüssel überlassen, muss er dafür sorgen, dass der Vermieter oder sein Hausmeister die Wohnung in Notfällen betreten können. Dazu reicht es aus, wenn der Mieter während einer längeren Abwesenheit einem Wohnungsnachbarn oder einem in der Nähe wohnenden Bekannten einen Wohnungsschlüssel überlässt und dies dem Vermieter mitteilt.
...
Der Vermieter, Hausverwalter oder Nachbar ist darüber zu unterrichten, wo der Schlüssel hinterlegt ist, sonst kann sich der Mieter schadensersatzpflichtig machen, wenn es zu einem Schadensfall (z.B. Wasserrohrbruch) in seiner Wohnung kommt. Dies ist besonders bei Abwesenheit des Mieters im Winter wichtig, da dann die Gefahr des Einfrierens der Wasserleitung besteht."
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...
Re: Vermieter hat Wohnungs-Schlüssel...
Dafür würde auch eine Handynummer ausreichen bei der der VM den Mieter erreichen würde.
Diese könnte dann Problemlos den Ort des Schlüssels nennen.
Denn mit der Ausrede kommt der VM bereits bei Nachtfrost mal vorbei uns prüft die Leitungen.
Uwe
Diese könnte dann Problemlos den Ort des Schlüssels nennen.
Denn mit der Ausrede kommt der VM bereits bei Nachtfrost mal vorbei uns prüft die Leitungen.
Uwe
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Re: Vermieter hat Wohnungs-Schlüssel...
Wie auch immer - der Vermieter ist soweit zu informieren.

Ja, klar, der VM (im allgemeinen) hat auch nichts anderes zu tun ...... kommt der VM bereits bei Nachtfrost mal vorbei uns prüft die Leitungen.

Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...
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Re: Vermieter hat Wohnungs-Schlüssel...
....da bleibe ich doch lieber dabei, ihm meine Handy-Nummer mitzuteilen
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A kommt ja nur darauf, weil VM "komischerweise" nachts um 1Uhr auf den Hof fährt, wendet und wieder von dannen zieht...
(A´s Vermieter ist Anfang 70..das mal so nebenbei....)

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A kommt ja nur darauf, weil VM "komischerweise" nachts um 1Uhr auf den Hof fährt, wendet und wieder von dannen zieht...

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Re: Vermieter hat Wohnungs-Schlüssel...
Schlecht, wenn man ausgerechnet im Notfall per Handy nicht erreichbar ist - die aufgebrochene Tür / Schloss zahlt dann der Mieter ... 

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Re: Vermieter hat Wohnungs-Schlüssel...
Bei einer "Not" bricht die Feuerwehr die Tür auf. Bei "keiner Not" kann man warten.die aufgebrochene Tür / Schloss zahlt dann der Mieter ...
Da nützt auch der Schlüssel beim Hausbesitzer wenig, denn wenn der nicht da ist wird eh wieder aufgebrochen.
Selbst wenn der Hausbesitzer einen Schlüssel hat, hat er nicht drin zu suchen.
Klaus
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Re: Vermieter hat Wohnungs-Schlüssel...
Na, dann lass doch mal die Feuerwehr kommen, wenn beim nicht endenden Wolkenbruch die Fenster offenstehen.
Das wird eher der Schlüsseldienst und es freut die Versicherungen schon nicht solche unnötigen Extrakosten übernehmen zu müssen ...
Wie funktioniert das denn i.d.R. ?
Aufmerksamer Nachbar gibt dem Hausmeister Bescheid, der kann nicht helfen und informiert den Vermieter ...
Zitat:
6. Muss der Vermieter einen Schlüssel haben, wenn ich in Urlaub fahre?
Nein. In Notfällen soll der Vermieter aber während Ihrer Abwesenheit in die Wohnung können. Dafür muss er wissen, wer den Schlüssel hat. Der Bundesgerichtshof ist streng: Informieren Sie den Vermieter nicht, müssen Sie möglicherweise Schadenersatz leisten, wenn es während der Abwesenheit zu einem Schaden in der Wohnung kommt (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 164/70).
Voraussehbare Schäden, die in Ihrer Abwesenheit in der Wohnung entstehen könnten, müssen Sie verhindern.
Deutlicher geht's nun eigentlich nicht.
Ich gehe zudem davon aus, dass der Vermieter nicht nur wissen muss, wer den Schlüssel hat, sondern dass dieser jemand auch kurzfristig zur Verfügung steht, um den Vermieter im Falle der Fälle einzulassen. Also nicht erst aus Texas einfliegen ...
PS: Ich habe einen Satz Schlüssel mit Einverständnis meiner Mieter.
Ohne Absprache / Grund mal umsehen ist Hausfriedensbruch - ich werde mich schwer hüten ...
Das wird eher der Schlüsseldienst und es freut die Versicherungen schon nicht solche unnötigen Extrakosten übernehmen zu müssen ...

Und wenn der da war, und konnte nicht rein oder denjenigen mit dem Schlüssel informieren ?Da nützt auch der Schlüssel beim Hausbesitzer wenig, denn wenn der nicht da ist wird eh wieder aufgebrochen.
Wie funktioniert das denn i.d.R. ?
Aufmerksamer Nachbar gibt dem Hausmeister Bescheid, der kann nicht helfen und informiert den Vermieter ...
Zitat:
6. Muss der Vermieter einen Schlüssel haben, wenn ich in Urlaub fahre?
Nein. In Notfällen soll der Vermieter aber während Ihrer Abwesenheit in die Wohnung können. Dafür muss er wissen, wer den Schlüssel hat. Der Bundesgerichtshof ist streng: Informieren Sie den Vermieter nicht, müssen Sie möglicherweise Schadenersatz leisten, wenn es während der Abwesenheit zu einem Schaden in der Wohnung kommt (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 164/70).
Voraussehbare Schäden, die in Ihrer Abwesenheit in der Wohnung entstehen könnten, müssen Sie verhindern.
Deutlicher geht's nun eigentlich nicht.
Ich gehe zudem davon aus, dass der Vermieter nicht nur wissen muss, wer den Schlüssel hat, sondern dass dieser jemand auch kurzfristig zur Verfügung steht, um den Vermieter im Falle der Fälle einzulassen. Also nicht erst aus Texas einfliegen ...

PS: Ich habe einen Satz Schlüssel mit Einverständnis meiner Mieter.
Ohne Absprache / Grund mal umsehen ist Hausfriedensbruch - ich werde mich schwer hüten ...
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Re: Vermieter hat Wohnungs-Schlüssel...
Oder man verhindert voraussehbare Schäden.Voraussehbare Schäden, die in Ihrer Abwesenheit in der Wohnung entstehen könnten, müssen Sie verhindern.
Ich würde mal ganz salopp sagen das man für vorhersehbare Schäden sowieso zahlen muss.
Uwe
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Re: Vermieter hat Wohnungs-Schlüssel...
Tja....nun war´s soweit.
A hat zwar neues Schloss gekauft- aber noch nicht eingebaut.
Gestern Spätschicht gehabt - 13.45h losgefahren.
Sohn ab 14.30h losgefahren und gegen 19h wieder da gewesen.
A um 21h wieder zu Hause.
(Die Wohnung war also ca. 4,5 Stunden "leer".)
Dann hat A´s Sohn entdeckt, dass der Rauchmelder in seinem Zimmer abgebaut wurde und auf seiner Kommode liegt.
Batterie wurde gelöst.
A hat das vor einigen Wochen im Schlafzimmer selbst gemacht, weil vormittags ca. jede Stunde ein sehr kurzer, lauter "Piep" kam.
Allerdings kam der Ton dann erst abends in kürzern Abständen.
Irgendwann hat A dann mal begriffen, dass es die Batterie im Rauchmelder sein könnte
Und A bezweifelt sehr, dass jemand den Ton draußen gehört hat.
A hat zwar neues Schloss gekauft- aber noch nicht eingebaut.
Gestern Spätschicht gehabt - 13.45h losgefahren.
Sohn ab 14.30h losgefahren und gegen 19h wieder da gewesen.
A um 21h wieder zu Hause.
(Die Wohnung war also ca. 4,5 Stunden "leer".)
Dann hat A´s Sohn entdeckt, dass der Rauchmelder in seinem Zimmer abgebaut wurde und auf seiner Kommode liegt.
Batterie wurde gelöst.
A hat das vor einigen Wochen im Schlafzimmer selbst gemacht, weil vormittags ca. jede Stunde ein sehr kurzer, lauter "Piep" kam.
Allerdings kam der Ton dann erst abends in kürzern Abständen.
Irgendwann hat A dann mal begriffen, dass es die Batterie im Rauchmelder sein könnte

Und A bezweifelt sehr, dass jemand den Ton draußen gehört hat.
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Re: Vermieter hat Wohnungs-Schlüssel...
der "kürze Piep" steigert sich zu einem Dauerton, den man sehr wohl auch vor der Tür hört.
Aber trotzdem hat keiner was in einer fremden Wohnung zu suchen.
Schloss wechseln und gut ist es.
Fall der VM fragt, gleich mit der Gegenfrage kommen was er denn in der Wohnung will und ob er öftes drin war.
Danach würde ich ihm bitten seinen Anwalt zu fragen was nun passieren wird. Dabei wichtig dreinschaun und weggehen.
Klaus
Aber trotzdem hat keiner was in einer fremden Wohnung zu suchen.
Schloss wechseln und gut ist es.
Fall der VM fragt, gleich mit der Gegenfrage kommen was er denn in der Wohnung will und ob er öftes drin war.
Danach würde ich ihm bitten seinen Anwalt zu fragen was nun passieren wird. Dabei wichtig dreinschaun und weggehen.
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Re: Vermieter hat Wohnungs-Schlüssel...
Okay, aber zum Dauerton kann es noch gar nicht gekommen sein.
Die Rauchmelder sind alle gleich und in A´s Schlafzimmer ist es von vormittags bis abends nicht zum Dauerton gekommen.
Naja, Fakt ist, VM war in der Wohnung.
Die Rauchmelder sind alle gleich und in A´s Schlafzimmer ist es von vormittags bis abends nicht zum Dauerton gekommen.
Naja, Fakt ist, VM war in der Wohnung.
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Re: Vermieter hat Wohnungs-Schlüssel...
Ich würde mich als technischer Gutachter beim TüV bewerben.
Die billig Rauchmelden sind eben so wenig "Gleich" wie die Batterien in den Geräten. Aber egal, ein Nachweis ist das alles nicht. Auch würde ein Verfahren eh nichts bringen.
Schloss wechseln, dem Vermieter nichts sagen, eine Handynummer an die Tür für Notfälle und einen Ersatzschlüssel (im verschlossenen Umschlag) beim Nachbar.
Fragt der VM warum sein Schlüssel nicht passt würde ich am besten : "Keine Ahnung" sagen.
Bei Konflikten macht man nur mit, wenn es einen Gewinn gibt
Klaus
Die billig Rauchmelden sind eben so wenig "Gleich" wie die Batterien in den Geräten. Aber egal, ein Nachweis ist das alles nicht. Auch würde ein Verfahren eh nichts bringen.
Schloss wechseln, dem Vermieter nichts sagen, eine Handynummer an die Tür für Notfälle und einen Ersatzschlüssel (im verschlossenen Umschlag) beim Nachbar.
Fragt der VM warum sein Schlüssel nicht passt würde ich am besten : "Keine Ahnung" sagen.
Bei Konflikten macht man nur mit, wenn es einen Gewinn gibt

Klaus
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Re: Vermieter hat Wohnungs-Schlüssel...
VM hat einen Tag später geklingelt und gesagt, dass A es wohl schon gesehen hat, dass der Rauchmelder ab ist.
Der Piepton sei so laut gewesen, dass die Nachbarn schon bei A waren, um nachzusehen, ob es brennt.
Daraufhin hat VM Wohnungsschlüssel geholt, ist rein gegangen und hat Rauchmelder abgedreht.
Naja, Fakt ist, dass A bis zu 03. August Kündigung der Wohnung abgibt, bzw. per Einschreiben sendet
Der Piepton sei so laut gewesen, dass die Nachbarn schon bei A waren, um nachzusehen, ob es brennt.
Daraufhin hat VM Wohnungsschlüssel geholt, ist rein gegangen und hat Rauchmelder abgedreht.
Naja, Fakt ist, dass A bis zu 03. August Kündigung der Wohnung abgibt, bzw. per Einschreiben sendet

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Re: Vermieter hat Wohnungs-Schlüssel...
Kündigungen sendet man per Einschreiben Rückschein um einen Nachweis zu haben, dabei den Brief durch Zeugen einpacken und abschicken lassen (sicherer)
Dabei wartet man nicht bis zu letzten Tag damit die Zustellung rechtzeitig ankommt. Der 3 August ist vorüber.
Der VM hätte auch die Feuerwehr rufen können, dann hätte die die Tür geöffnet und es wäre teuer geworden.
Klaus
Dabei wartet man nicht bis zu letzten Tag damit die Zustellung rechtzeitig ankommt. Der 3 August ist vorüber.
Der VM hätte auch die Feuerwehr rufen können, dann hätte die die Tür geöffnet und es wäre teuer geworden.
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Re: Vermieter hat Wohnungs-Schlüssel...
Sorry.... Kündigung zum 03. S e p t e m b e r.
VM hat Kündigung schriftlich bestätigt.
VM hat Kündigung schriftlich bestätigt.
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