A wohnt in Anliegerwohnung, B im vorderen Hausteil incl. C, dem Steuerbüro.Vermieter hat Werkstatt auf dem Gelände.
Im Mietvertrag heißt es: "Schneeräumen und Streudienst ist anteilig zu übernehmen, mit den Mitbewohnern abzusprechen."
Abgesprochen wurde bisher gar nichts, da B immer sofort losrennt, um Schnee zu schieben.(Langeweile?!?)
Bei dem angrenzenden Fußgängerweg ist es ja einzusehen, aber muß man grundsätzlich und immer sofort bei Schneefall den gepflasterten (privaten)hinten liegenden Hof von Schnee befreien?
Und das auch noch Sonntags um 7 Uhr?

Grundsätzlich ist es am Wochenende so, dass wenn A Gäste hat, der Vermieter seinen Schneeschieber am Auto von A´s Gast stellt.
Gruß