Leidiges Schneeräumen...

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

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Maikeirish1
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Leidiges Schneeräumen...

Beitrag von Maikeirish1 » 15.02.2011, 09:31

Hallo,
A wohnt in Anliegerwohnung, B im vorderen Hausteil incl. C, dem Steuerbüro.Vermieter hat Werkstatt auf dem Gelände.

Im Mietvertrag heißt es: "Schneeräumen und Streudienst ist anteilig zu übernehmen, mit den Mitbewohnern abzusprechen."

Abgesprochen wurde bisher gar nichts, da B immer sofort losrennt, um Schnee zu schieben.(Langeweile?!?)

Bei dem angrenzenden Fußgängerweg ist es ja einzusehen, aber muß man grundsätzlich und immer sofort bei Schneefall den gepflasterten (privaten)hinten liegenden Hof von Schnee befreien?
Und das auch noch Sonntags um 7 Uhr? :?
Grundsätzlich ist es am Wochenende so, dass wenn A Gäste hat, der Vermieter seinen Schneeschieber am Auto von A´s Gast stellt.

Gruß
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Das Gericht hat nach den geltenden Regeln gebäudegleiche Anlagen ohne Abstand zugelassen, soweit die Beleuchtung mit Tageslicht und der Brandschutz sichergestellt sind.

Aber, es ging dabei nicht im Lärm. Denn die Vorschriften für Geräuschimmissionen würden in erster.....

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Re: Leidiges Schneeräumen...

Beitrag von Klaus » 15.02.2011, 15:13

Und was ist die Frage ?
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Maikeirish1
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Re: Leidiges Schneeräumen...

Beitrag von Maikeirish1 » 15.02.2011, 15:28

"Und das auch noch sonntags um 7h?" Das war die Frage :wink:

Gerade hat A´s Vermieter geklingelt.
VM sagt täglich bis 7Uhr Bürgersteig bzw. Fußgängerweg von Schnee befreien.
Und den Hof gleich mit. Auch sonntags um 7Uhr. Basta.

Angrenzenden Fußgängerweg....okay....aber tatsächlich den privaten gesamten Hof gleich mit ?
:(
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Re: Leidiges Schneeräumen...

Beitrag von Klaus » 15.02.2011, 15:34

Das steht in der Gemeindesatzung. Es muss auch nicht der gesamte Gehweg geräumt werden.
Den Hof muss keiner mitmachen, da reicht ein Weg zu Haus.

7 Uhr ist ok

Uwe
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Re: Leidiges Schneeräumen...

Beitrag von Maikeirish1 » 15.02.2011, 22:08

Gemeindeverordnung war ein guter Tipp :D

Werktags von 7 bis 19h
Sonn- und Feiertags von 9 :D bis 19h.


Dankeschön.
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