Toilette des Nachbarn in der eigenen Wohnung

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

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slowRider
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Toilette des Nachbarn in der eigenen Wohnung

Beitrag von slowRider » 31.03.2011, 22:15

Familie A.wohnt in einem Einfamilienhaus, das in 3 Wohnungen unterteilt ist. Familie A und B kennen sich seit 30 Jahren und wohnen so lange dort.EG und 1.OG.im 2.OG wohnt eine WG.Nennen wir sie C.so,nun folgendes: Familie A und B haben abgetrennte Toiletten.Nur C hat seine Toilette bei A im Flur.Die Wohnung von A ist zweigeteilt.Eine Seite mit 2 Zimmer,Küche,Bad und dann durch das Treppenhaus/Flur getrennt auf der anderen Seite Büro und Wohnzimmer.Und auf diesem Treppenhaus/Flur befindet sich die Toilette von C.
C bringt ständig zwielichtige Gestalten ins Haus, die dann diese Toilette auch nutzen.Familie C hat 2 kleine Kinder,denen diese fremden Personen des öfteren in der eigenen Wohnung sozusagen begegnen.Auch herrscht allgemeine Unruhe im Haus.Türen werden geknallt,es riecht unangenehm,Müll wird nicht entsorgt,es gibt spät laute Musik und weitere Geräusche etc.Dies alles auschliesslich von C ausgehend.Familie A und auch Familie B haben mittlerweile Angst in der eigenen Wohnung.B hat die Wohnung ebenfalls durch den Flur getrennt im EG.Der Vermieter reagiert nicht auf Beschwerden.Desweiteren besteht der Verdacht, dass evtl.Drogen konsumiert bzw.verkauft werden in der Wohnung von C.Das würde auch für die vielen Kurzbesuche der fremden Personen sprechen.Dies ist bis jetzt nur ein Verdacht.C wurde mehrfach angesprochen und wirkt sehr desinteressiert bis aggressiv teilweise.A und B sind mittlerweile kurz vor einem Nervenzusammenbruch.Es traut sich kaum noch jemand sich in der eigenen Wohnung frei zu bewegen.Was kann in solch einem Fall unternommen werden?



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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm auch mal ärgern. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Hoheitsgebiet an. S.....

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Klaus
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Re: Toilette des Nachbarn in der eigenen Wohnung

Beitrag von Klaus » 01.04.2011, 08:33

Ausziehen, denn nur ein "unangenehmes Gefühl" ist nichts was verwertbar wäre. Das eine WEG Unruhe bringt und das unklare Wohnungsschnitte Probleme machen sollte klar sein.
Was für Gäste ein Mieter mitbringt ist dessen Sache. Alles andere sind Vermutungen.

Wenn B und C zusammenlegen können Sie die Wohnung von C ja mit mieten und dann selber untervermieten.

Ich würde eher einen Auszug planen und in eine abgeschlossene Wohnung ziehen

Klaus
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FanDenis
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Re: Toilette des Nachbarn in der eigenen Wohnung

Beitrag von FanDenis » 24.07.2011, 20:40

hm, also ausziehen ist da nicht unbedingt nötig. Auch nicht das anmieten der Wohnung von C, wobei der ja erstmal ausziehen müsste.
Da die Gäste von C ja nur ausversehen bei euch in der Wohnung stehen würde ich sagen währe eine eindeutige Kennzeichnung der Toilette von C das erste was ich machen würde. Lass doch zum Beispiel von deinen Kindern ein tolles Bild malen, wo man ganz eindeutig erkennen kann das dort hinter eine Toilette ist. Dann würde ich die Türgriffe eventuell auch ändern, wir wäre es zum Beispiel wenn ihr Drehkönpfe nehmt, anstatt Türhebel. Das dürfte dann bei den Gästen von C den Eindruck erwecken das es sich um eine für sie verschlossene Tür handelt. Eventuell noch ein Schild in Sichthöhe mit der Aufschrift betreten verboten.
Gegen den Geruch aus der Wohnung von C hilft nur Fenster aufmachen. Das Thema laute Musik ist immer so eine Sache, wackeln bei euch die Gläser im Schrank würde ich mich erst bei ihm Beschweren und wenn das gar nicht hilft, hilft auf jeden Fall die Polizei und/oder ein Beschwerde beim Vermieter. Ist nur leicht etwas Musik zu hören, jedoch nicht wirklich hörbar lässt sich dort auch nicht viel machen.
Ach ja, wenn X nachts laut Musik hört bedankt Y sich morgens mit einem lauten Wecker :roll:

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