Parkverbot vor der eigenen Garage (?)

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

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Maikeirish1
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Parkverbot vor der eigenen Garage (?)

Beitrag von Maikeirish1 » 11.04.2011, 09:31

Hallo,
mittlerweile braucht A wohl nicht mehr zu erklären, wie die Wohnverhältnisse sind... :wink:

(Falls doch: A wohnt in Einliegerwohnung, B davor und ganz vorne ist Büro.)

Die Einfahrt zu dem Grundstück ist nicht sehr breit (allerdings nur dadurch, dass gleich Autos der Mitarbeiter des Büros links am Rand parken.).
Ohne parkende Autos könnten sich 2 Pkw´s begegnen.
Nach A´s Wohnung vergrößert sich der Hof auf eine Gesamtbreite von ca. 10m. Auf der rechten Seite befinden sich 3 Garagen. Die rechte hat A gemietet.
B die in der Mitte und der Vermieter hat Garage und Werkstatt anschließend.

Nun zur Frage:
Am Samstag war Besuch von A da und hat vor A´s Garage geparkt. Die Garagen werden mit einem Rolltor verschlossen. Besuch von A war sehr dicht dran und hat gleich Zettel am Auto gehabt, er sei an das Tor gefahren und er solle sich melden. :roll:
Besuch von A hat dann Vermieter angerufen und klar gemacht, dass an dem Garagentor überhaupt nichts defekt ist.
Vermieter hat nun verboten, dass er vor A´s Garage parkt, weil er andere Autos behindert (!) Das Auto sei zu groß.....
In Zukunft soll er an der Straße parken.
A ist aber der Meinung, dass es schließlich Besucherparkplätze auf dem Hof gibt und er die dann nutzen kann. Wozu gibt es die sonst? Schließlich nicht nur, damit die Mitarbeiter des Büros dort parken.
(A hat auch schon öfter das Auto vor der Garage geparkt und es kam kein Gemecker....naja....bisher...)

Kann der Vermieter tatsächlich "Hofverbot" für ein Auto erteilen? Nennt sich hier wohl eher Parkverbot.

Gruß aus Nordkehdingen
There´s no time for fussing and fighting,my friend ;) CdeB



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Klaus
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Re: Parkverbot vor der eigenen Garage (?)

Beitrag von Klaus » 11.04.2011, 13:05

Als Mieter hat man das gemietet, was man gemietet hat. Hat man eine Garage gemietet, dann kann man dort seinen Wagen parken. Selbstverständlich wird man auch den Hofraum zum abladen verwenden dürfen oder vor der Einfahrt mal kurz stehen bleiben um abzuladen. (Beim Abladen ist man AN Auto).

Alles andere hat man nicht gemietet. Es gibt auch keine "Gleichberechtigung" oder "Mitsprache" wie der restliche Platz verwendet wird. Solange man zur Garage und raus kommt kann einem der Rest egal sein.

Eine Platz für Gäste hat man wohl kaum gemietet.

Klaus
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