Dübellöcher, wer streicht

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

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miss.piggy
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Dübellöcher, wer streicht

Beitrag von miss.piggy » 31.12.2011, 11:57

Vermieter hat für Mieter A die Wohnung vor 4 Jahren renoviert und auch in einer Wunschfarbe streichen lassen. Mieter B hat die Wohnung mit Inventar von A nach 1,5 Jahren übernommen. Jetzt ist er durch Bauverzögerung seines eigenen Hauses erst am 29./30.12. mit allen damals übernommenen Möbeln ausgezogen. Mieter C will am 1.1. einziehen und steht nun in einer Wohnung, die voller Dübellöcher ist. Er möchte saubere Wände und diese gestrichen haben. Mieter B kann/möchte (kein Zugang mehr/zwei linke Hände) es nicht machen und C ist -verständlicherweise- auch nicht gewillt. Wer muss für die Renovierung geradestehen und zahlt? Vermieter sieht es nach dem Verursacherprinzip.
Kann C nun eine Mietminderung fordern, denn die Wohnung ist ja nicht ab dem angemieteten Zeitpunkt nutzbar?



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Re: Dübellöcher, wer streicht

Beitrag von Klaus » 03.01.2012, 09:28

Der Mieter hat mit der Übernahme der Möbel auch die "Löcher" geerbt.

Ob nun gestrichen werden muss hängt davon ab was im Vertrag steht. Evtl kann es die Aufgabe der VM sein, der ja Miete kassiert.

C kann gar nichts fordern, die Wohnung ist ja im vereinbarten Zustand - nicht renoviert - wie er sie besichtigt hat. Es sei denn es wurde was anderes versprochen

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miss.piggy
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Re: Dübellöcher, wer streicht

Beitrag von miss.piggy » 07.01.2012, 18:09

Danke, Klaus, für Deine Antwort.
Der Vertrag von Mieter B ist von "Haus und Grund" aus dem Sommer 09, bei der Rubrik Schönheitsreparaturen steht: „In der Regel…“ usw., „entscheidend ist jedoch der jeweilige Zustand, so dass dieser Turnus sich verlängern oder verkürzen kann“.
Unter sonstigen Vereinbarungen steht: „Die Mieträume wurden frisch renoviert übergeben und sind so zurückzugeben“.
Ist so eine Formulierung im Vertrag rechtsgültig?

Es gibt kaum eine Wand, die nach dem Auszug keine 8er Dübellöcher aufweist. Minimum 4, Maximum 21 Stück, dazu bis zu 1 Meter lange Bleistiftstriche. Zwei Wände sind grau gestrichen, die anderen in Weiß. Alle Wände haben heftige Gebrauchspuren, wie verschütteter Saft, schwarze Schlieren hinter ehemaligen Einrichtungsgegenständen, graue Ränder bei abgenommenen Bildern, Schuhabdrücke etc. Beim Einzug wurde mündlich, mit Zeuge, besprochen, dass Holzdecken nicht ohne Rücksprache angebohrt werden dürfen. Die Decke wurde trotzdem angebohrt. Ist für Mieter B mit der Miete alles abgegolten, oder muss er Schönheitsreparaturen durchführen und streichen?

Neuer Mieter C wollte die Wohnung mit den Farben, aber ohne Einrichtungsgegenstände übernehmen. Mieter C verweigert die Übernahme der Wohnung in diesem Zustand und verlangt eine Mietminderung für die Dauer bis zur Renovierung, denn bei Besichtigung mit Einrichtungsgegenständen von Mieter B waren Wände und Wohnung augenscheinlich in Ordnung.
Durch die Feiertage kommt kein Maler auf die Schnelle. Ist das von Mieter C erlaubt?

Vermieter zahlt nun die Beseitigung der Löcher, das Streichen der kompletten Wohnung und etliche „Kleinreparaturen“. Möchte aber, dass er beim Auszug von C wenigstens saubere (helle) Wohnungswände vorfindet.
Was sollte im Vertrag stehen, damit es zu keinem Streitfall kommt? Ist ein Mietvertrag von Haus und Grund ausreichend?

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Re: Dübellöcher, wer streicht

Beitrag von Klaus » 07.01.2012, 19:01

Wäre es nicht einfach, einfach unrenoviert zu vermieten, als alle Jahre wieder das Theater :-)
Unter sonstigen Vereinbarungen steht: „Die Mieträume wurden frisch renoviert übergeben und sind so zurückzugeben“.
Was ja nicht stimmte :-)

Man hätte bereits bei der letzten Übergabe reinschreiben sollen das er die "Renovierungspflicht" durch den Vormieter übernimmt, weil Möbel übergeben wurde und man deswegen nicht renovieren kann.

Was C verlangen kann hängt vom Mietvertrag ab, wurde im "frisch" renoviert versprochen hat er schon Anspruch auf Minderung.
B muss Schäden ersetzen, weigert er sich lass es machen, und verrechne die Kosten, auch die Minderung, bzw den Mietausfall.

Aber man sollte bedenken das mit der Miete die "Abnutzung" schon bezahlt wurde.

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Re: Dübellöcher, wer streicht

Beitrag von jp10686 » 09.01.2012, 13:18

Klaus hat geschrieben:Evtl kann es die Aufgabe der VM sein, der ja Miete kassiert.
C kann gar nichts fordern, die Wohnung ist ja im vereinbarten Zustand - nicht renoviert - wie er sie besichtigt hat. Es sei denn es wurde was anderes versprochen
Eigentlich ist das Sache des Vermieters, denn dieser hat die Miete in gebrauchsfähigem Zustand zu halten. Übliche Abnutzung der Wohnung geht folglich zulasten des Vermieters. Der hätte sich am ausziehenden Mieter schadlos halten müssen, wenn dieser die Wände beschädigt hat.
In der Praxis kauft man sich für Einsfuffzich ne Tube Spachtel im Baumarkt und schmiert die Löcher selber zu. Pepsodent-Zahncreme geht auch. Wenn man in einer Gegend Mieter ist, wo sich auf ne Anzeige "suche Wohnung" zehn Vermieter melden und sich gegenseitig in der Miete unterbieten, und man daran Spass hat oder es ums Prinzip geht, kann man auch eine Geschichte draus machen.
Man sollte als Mieter aber Fotos machen und den Zustand protokollarisch festhalten (vom VM unterzeichnen!), nicht dass man beim Auszug dem Vermieter gegenüber für die Löcher des Vorgängers haftet.

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