Zeitmietvertrag und die folgen ???

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

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jack127
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Zeitmietvertrag und die folgen ???

Beitrag von jack127 » 09.07.2007, 21:53

Hallo,
A ist Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus.
B hat die zweite Wohnung in dem Haus gemietet - MIT ZEITMIETVERTRAG.
C ist der Besitzer der zweiten Wohnung.
B beschuldigt A der Geruchsbelästigung.
A hat versucht mit B zu sprechen - B blockt nur ab.
B beschädigt Hauseigentum, besprüht die Wäsche - im gemeinsamen Wäschekeller - von A mit "gut" richender Flüssigkeit (A hätte die Polizei holen sollen - später ist man immer klüger) und der Lärmpegel (trampeln & Türe knallen) wird merklich höher.
An der Haustüre wird ein Türschließer angebracht - B war damit einverstanden - Tür wird trotzdem noch "gewaltsam" zugezogen.
B wird aus dem Wäschekeller verwiesen - dieser ist nun immer abgesperrt.
A erfährt, dass B nicht bewusst war, dass der Mietvertrag nicht kündbar ist - B muss noch ca. 10 Monate in der Wohnung bleiben.
C hält sich aus der Sache ganz einfach raus, da er ja sein Geld erhält.
Folgende Fragen:
Kann A Videoaufnahmen (auf neutralem Gebiet z.b. Treppenhaus) machen, damit er beweisen kann, dass es die Lärmbelästungn gibt.
Kann A auch gegen C rechtliche Schritte einleiten.
Kann B wegen der Beschmutzung der Wäsche noch bestraft werden ?
Warum die Fragen: A hat auch Angst um sein Eigentum (z.B. neues Auto vor der Tür), da er gewisses Gefahrenpotenzial in B sieht und B unberechenbar scheint.
Schreibt einfach mal alles, was euch dazu einfällt - vielen Dank



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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm Einhalt gebieten. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Gebiet an. Sie machen e.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 10.07.2007, 07:39

Weder Frau Merkel noch der Papst werden eingreifen :-)

1. Wenn jemand Hauseigentum beschädigt muss man beweisen wer der Täter ist und den Anzeigen. Danach Schadenersatz verlangen. ( Da ich es nicht war kann es nur er sein ist kein Beweis). Das "gewaltsame" Schließen trotz Türschliessen ist dem Türschliesser egal.

2. Im vermieteten Treppenhaus könnte man nru Aufnahmen machen wenn alle einverstanden wären

3. Das Besprühen muss man ebenso beweisen.

Am einfachsten wäre es wenn AB und C sich die restlichen 10 Monate aus dem Weg gehen. A sollte für B den Nachmieter suchen, so kann er beeinflussen wer einzieht.

Klaus

jack127
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Beitrag von jack127 » 10.07.2007, 21:54

@ Klaus - Danke für Deine Antwort.

zu 1. dem Türschließer schon, aber A nicht, da die ganze Sachen mit einem lauten knallen passiert.

zu 2. wie kann A dann sonst beweisen, dass B sich nicht ordungsgemäß verhält.

A ist halt verägert, dass er B ertragen muss, B eigentlich auch nicht
mehr da wohnen will und C erst in 10 Monaten seine Wohnung wieder braucht und dann erst entscheidet, was aus der Wohnung wird. Die Miete für die Wohnung möchte C natürlich auch nicht so einfach sausen lassen und dass A für 10 Monate einen Nachmieter zu findet ist nahezu unmöglich.

Danke

Jack

Klaus
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Beitrag von Klaus » 10.07.2007, 22:21

Eigentlich verhindert ein Türschliesser das man dieTür knallen kann. Der bremst die Tür dann. Ist wohl einfach defekt.

Wie man das alles beweisen kann ist schwer, eigentlich gar nicht. Überwachungskamera gehen aber keinesfalls. Einfach sch selber auf die Lauer legen und überwachen. Nur bringt das auch wenig. Denn wenn er den Türschliesser kaputt macht wird er den zwar zahlen müssen, aber nicht ausziehen.

Abwarten und nicht verärgern, dann vergeht dem ev. die Lust

Klaus

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Beitrag von jack127 » 13.07.2007, 18:34

Ein letzte mal - damit es jeder versteht, was ich meine:

A betritt das Haus - Tür auf - Tür loslassen - Türschließer maicht seine Arbeit - ein leises klick - ENDE
B betritt das Haus - Tür auf - lautes knallen der Tür - Ende

- wie lange der Türschließer das aushält ist fast egal - es geht ja um die
Lärmbelästigung

Fazit: Jeder der jemanden ägern möchte setzt demjenigen einen Mieter mit
Zeitvertrag rein und der kann dann machen was er will, weil kündbar ist er ja fast nicht.

Grüße

Jack

Klaus
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Beitrag von Klaus » 13.07.2007, 19:23

Also da sollte man einen anderen Türschliesser kaufen gehen, der das zuschlagen verhindert. So kenn ich das

Klar kann man einen Zeitmietvertrag auch kündigen. Aber doch nicht nur weil ein Nachbar sich gestört fühlt. Um einen Mietvertrag wegen eines unfreudlichen Mieter loszuwerden muss schon mehr passieren.

Klaus

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Beitrag von Klaus » 13.07.2007, 19:25

http://www.vbh.de/produkte/index_313_DEU_HTML.htm

Das ist ein Türschliesser.

Türschließer sorgen dafür, dass sich geöffnete Türen selbständig und möglichst sanft wieder schließen
Klaus

jack127
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Beitrag von jack127 » 13.07.2007, 23:49

Es ist ein Türscließer der Firma Hörmann installiert !!!!!
Ich kann natürlich die Schließgeschwindigkeit noch weiter zurückdrehen -
Folge - das zuknallen der Tür fällt schwerer und der Nachbar füht sich provoziert (er kann ja die Tür nicht mehr so zuknallen) und denkt sich etwas anderes aus.
Weil, wie schon oben gesagt, er möchte ja garnicht hier wohnen - der Zeitmietvertrag bindet ihn aber.
Grüße
Jack

jack127
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Beitrag von jack127 » 15.07.2007, 12:26

wollt euch nur nur dem laufenden halten.
Mein Auto hat einen "Schlüsselkratzer " an der Heckklappe.

Grüße
Jack

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Beitrag von Klaus » 15.07.2007, 13:03

Frage mich das es dem B bringen soll A zu ärgern wenn er bei C einen Mietvertrag hat.

Und das nun A alles was ihm passiert B anhängt hilft auch kaum weiter

Klaus

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