Zeitmietvertrag und die folgen ???
Verfasst: 09.07.2007, 21:53
Hallo,
A ist Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus.
B hat die zweite Wohnung in dem Haus gemietet - MIT ZEITMIETVERTRAG.
C ist der Besitzer der zweiten Wohnung.
B beschuldigt A der Geruchsbelästigung.
A hat versucht mit B zu sprechen - B blockt nur ab.
B beschädigt Hauseigentum, besprüht die Wäsche - im gemeinsamen Wäschekeller - von A mit "gut" richender Flüssigkeit (A hätte die Polizei holen sollen - später ist man immer klüger) und der Lärmpegel (trampeln & Türe knallen) wird merklich höher.
An der Haustüre wird ein Türschließer angebracht - B war damit einverstanden - Tür wird trotzdem noch "gewaltsam" zugezogen.
B wird aus dem Wäschekeller verwiesen - dieser ist nun immer abgesperrt.
A erfährt, dass B nicht bewusst war, dass der Mietvertrag nicht kündbar ist - B muss noch ca. 10 Monate in der Wohnung bleiben.
C hält sich aus der Sache ganz einfach raus, da er ja sein Geld erhält.
Folgende Fragen:
Kann A Videoaufnahmen (auf neutralem Gebiet z.b. Treppenhaus) machen, damit er beweisen kann, dass es die Lärmbelästungn gibt.
Kann A auch gegen C rechtliche Schritte einleiten.
Kann B wegen der Beschmutzung der Wäsche noch bestraft werden ?
Warum die Fragen: A hat auch Angst um sein Eigentum (z.B. neues Auto vor der Tür), da er gewisses Gefahrenpotenzial in B sieht und B unberechenbar scheint.
Schreibt einfach mal alles, was euch dazu einfällt - vielen Dank
A ist Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus.
B hat die zweite Wohnung in dem Haus gemietet - MIT ZEITMIETVERTRAG.
C ist der Besitzer der zweiten Wohnung.
B beschuldigt A der Geruchsbelästigung.
A hat versucht mit B zu sprechen - B blockt nur ab.
B beschädigt Hauseigentum, besprüht die Wäsche - im gemeinsamen Wäschekeller - von A mit "gut" richender Flüssigkeit (A hätte die Polizei holen sollen - später ist man immer klüger) und der Lärmpegel (trampeln & Türe knallen) wird merklich höher.
An der Haustüre wird ein Türschließer angebracht - B war damit einverstanden - Tür wird trotzdem noch "gewaltsam" zugezogen.
B wird aus dem Wäschekeller verwiesen - dieser ist nun immer abgesperrt.
A erfährt, dass B nicht bewusst war, dass der Mietvertrag nicht kündbar ist - B muss noch ca. 10 Monate in der Wohnung bleiben.
C hält sich aus der Sache ganz einfach raus, da er ja sein Geld erhält.
Folgende Fragen:
Kann A Videoaufnahmen (auf neutralem Gebiet z.b. Treppenhaus) machen, damit er beweisen kann, dass es die Lärmbelästungn gibt.
Kann A auch gegen C rechtliche Schritte einleiten.
Kann B wegen der Beschmutzung der Wäsche noch bestraft werden ?
Warum die Fragen: A hat auch Angst um sein Eigentum (z.B. neues Auto vor der Tür), da er gewisses Gefahrenpotenzial in B sieht und B unberechenbar scheint.
Schreibt einfach mal alles, was euch dazu einfällt - vielen Dank