A ist Mieter und hat seine Wohnung gegenüber dem Vermieter B schriftlich und fristgerecht gekündigt und zieht in 2 Monaten aus. C ist Hausverwaltung und mit B verwandt und hat bereits die Wohnung inseriert.
C fragt nun bei A an, wann C mit Mietinteressenten die Wohnung besichtigen kann.
Daraus eregebn sich für A folgende Fragen:
1) Da A geschäftlich viel unterwegs ist und die Wochenenden mit den Restarbeiten seines Hausneubaus beschäftigt ist, möchte er wissen, wie oft A die Wohnungsbesichtigung in den nöchsten 2 Monaten gestatten muß. Darf A hierzu Termine vorschlagen?

2) Da A mit C überhaupt kein Vertragsverhätnis hat, möchte er wissen, ob er C überhaupt Zugang gewähren muß.

3) Wenn A berechtigte Zweifel am Mietinteresse von Mietinteressenten hat, darf er diesen dann den Zugang verwehren?

Für ein schnelles Feedback wäre A sehr dankbar.
Danke auch Klaus für sein Feedback bzgl. Stellplätze. Diese sind seit gestern gekennzeichnet.
Besten Dank und beste Grüße,
Dan