Re: Wann darf der Vermieter die Wohnung eines Mieters besich
Verfasst: 06.09.2015, 11:11
Stimmt, grundlos darf er das nicht. Die Kontrolle der Fenster reicht ebenso wie die Kontrolle der Heizkörper oder die Kontrolle.......was auch immer.
ABER
Wenn man ihn nicht reinlässt müsste er klagen. Danach kann er mit dem Gerichtsvollzieher rein. Kann Jahre dauern. Das Verfahren zahlt dann am Schluss der Mieter, wenn der welches hat,
ABER
Wenn man ihn nicht reinlässt müsste er klagen. Danach kann er mit dem Gerichtsvollzieher rein. Kann Jahre dauern. Das Verfahren zahlt dann am Schluss der Mieter, wenn der welches hat,