Defektes Heizungsventil

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

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ratinexperiment
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Defektes Heizungsventil

Beitrag von ratinexperiment » 11.12.2007, 08:26

Hallo,
A wohnt in einer gemieteten Eigentumswohnung von B.

Seit geraumer Zeit heizt ein Heizkörper ohne weiteres Zutun, d.h. der Regler steht auf Null.

Die Heizung verbraucht so ca. 2 Heizeinheiten am Tag. B hat sich dieses Problem angesehen, ein wenig herumgeschraubt, konnte das Problem aber nicht beheben.

Wer kommt nun für die entstandenen Heizkosten auf? Mieter A oder Vermieter B? :?:

Grüße



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 11.12.2007, 08:50

Also man ist zur Schadensminderung verplichtet und kann nun nicht 10 Jahre warten bis eine schöne Summe zusammenkommt.
A muss den Vermieter auffordern den Schaden abzuzustellen, er kann damit drohen die Miete zu mindern und Schadenersatz zu fordern. Wobei im Winter kein Schaden entsteht da man eh heizt.
Evtl. sind Kleinreparaturen im Mietvertrag geregelt und man kann auch selber einen Installateur rufen.

Normalerweise ist das Ventil schnell ausgetauscht. Das Drehding kann man auch mal selber abschrauben. Runter kommt das eigentliche Ventil mit einem kleinen Stift. Dieser wird hängen. Das kann man mit "kleinen" Hammerschlägen und etwas Speiseöl wieder gängig machen. (oft, nicht immer)

Klaus

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