Defektes Heizungsventil
Moderator: Klaus
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 11.12.2007, 08:19
Defektes Heizungsventil
Hallo,
A wohnt in einer gemieteten Eigentumswohnung von B.
Seit geraumer Zeit heizt ein Heizkörper ohne weiteres Zutun, d.h. der Regler steht auf Null.
Die Heizung verbraucht so ca. 2 Heizeinheiten am Tag. B hat sich dieses Problem angesehen, ein wenig herumgeschraubt, konnte das Problem aber nicht beheben.
Wer kommt nun für die entstandenen Heizkosten auf? Mieter A oder Vermieter B?
Grüße
A wohnt in einer gemieteten Eigentumswohnung von B.
Seit geraumer Zeit heizt ein Heizkörper ohne weiteres Zutun, d.h. der Regler steht auf Null.
Die Heizung verbraucht so ca. 2 Heizeinheiten am Tag. B hat sich dieses Problem angesehen, ein wenig herumgeschraubt, konnte das Problem aber nicht beheben.
Wer kommt nun für die entstandenen Heizkosten auf? Mieter A oder Vermieter B?
Grüße
Artikel lesen
Mieter bei Nachbarschaftsstreitigkeiten erschossen
Gegen 17 Uhr alarmierte die ebenfalls verletzte Ehefrau eines 47 Jahre alten Hausbewohners die Rettungskräfte per Notruf. Sie habe an das ihre Mann durch mehre Schüsse in die Brust angeschossen wurde. Trotz einer schnellen Krankenversorgung durch Rettungskräfte erlag der Mann sp&au.....
mehr Infos
Also man ist zur Schadensminderung verplichtet und kann nun nicht 10 Jahre warten bis eine schöne Summe zusammenkommt.
A muss den Vermieter auffordern den Schaden abzuzustellen, er kann damit drohen die Miete zu mindern und Schadenersatz zu fordern. Wobei im Winter kein Schaden entsteht da man eh heizt.
Evtl. sind Kleinreparaturen im Mietvertrag geregelt und man kann auch selber einen Installateur rufen.
Normalerweise ist das Ventil schnell ausgetauscht. Das Drehding kann man auch mal selber abschrauben. Runter kommt das eigentliche Ventil mit einem kleinen Stift. Dieser wird hängen. Das kann man mit "kleinen" Hammerschlägen und etwas Speiseöl wieder gängig machen. (oft, nicht immer)
Klaus
A muss den Vermieter auffordern den Schaden abzuzustellen, er kann damit drohen die Miete zu mindern und Schadenersatz zu fordern. Wobei im Winter kein Schaden entsteht da man eh heizt.
Evtl. sind Kleinreparaturen im Mietvertrag geregelt und man kann auch selber einen Installateur rufen.
Normalerweise ist das Ventil schnell ausgetauscht. Das Drehding kann man auch mal selber abschrauben. Runter kommt das eigentliche Ventil mit einem kleinen Stift. Dieser wird hängen. Das kann man mit "kleinen" Hammerschlägen und etwas Speiseöl wieder gängig machen. (oft, nicht immer)
Klaus
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste