Gemeinschaftsflächen räumung Verkehrssicherungspflicht

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

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polli75
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Gemeinschaftsflächen räumung Verkehrssicherungspflicht

Beitrag von polli75 » 09.06.2008, 15:12

Hallo,
seit einem Jahr geht Wohnstättengenossenschaft A recht rabiat gegen die Nutzung von Gemeinschaftsflächen vor.
Etwa auf dem Trockenboden dürfen keine Gegenstände mehr abgestellt werden. Im Haus selber gibt es Einigkeit zu dieser Frage, da eigentlich jeder selten genutzte Kleinmöbel, mal einen Sack Katzenstreu oder sonst was abstellt.

Die obersten Genossen berufen sich für ihre Aktionen immer auf die Verkehrssicherungspflicht und die Versicherungen die angeblich streiken, wenn dann mal einer stolpert.

Die Gegenstände stehen nicht auf irgendwelchen Gängen und behindern auch die eigentlich Nutzung des Dachbodens - Wäschetrocknen - in irgendeiner Weise.

Das riecht nach Schikane finde ich.

Wortlaut des letzten Schreiben:

"... bei der Begehung Ihres Hauses ... wurde festgestellt, dass der Dachboden offenbar zum Abstellen privater Gegenstände genutzt wird.

Da uns nicht bekannt ist, wem diese Gegenstände gehören, bitten wir mit diesem Rundschreiben den bzw. die zuständigen Nutzer, die privaten Gegenstände umgehend zu entfernen.

Hiervon wird sich unser Mitarbeiter bei der nächsten turnusmäßigen Begehung (Anm.: ca vierteljährlich) des Hauses überzeugen. ..."

Das ist das bei weitem freundlichste Schreiben bisher. Sonst wurden auch schon Termine festgesetzt und echt üble Hausmeisterdienste durch die Häuser geschickt.

Freue mich über ein paar Statements

Grüße
Olli
Zuletzt geändert von polli75 am 09.06.2008, 15:55, insgesamt 1-mal geändert.



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Ein Detektiv kann ermitteln

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Was helfen könnte wäre ein Detektiv. Der könnte als neuraler Beobachten ermitteln wer der Täter ist und mit Bilder oder auch nur als Zeuge das Verfahren in Gang bringen.

 

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 09.06.2008, 16:05

Es geht bei den Regel nicht nur um Anonymität, sondern auch darum das diese Fälle fiktiv - also erfunden sind. Rechtsberatung dürfen nur Anwälte.

Ich kann aus dem Beitrag nicht erkennen ob das nun Mietshäuser sind oder WEG oder sonst was.

Bei den "Gemeinschaftsflächen" legen Hausverwalter größte Wert darauf das sich dort kein Müll ansammelt, den man nicht zuordnen kann. In vielen Wohnanlagen ziehen Bewohner weg und hinterlassen dann Zeug das man teuer entsorgen kann.

Sonst bestimmt der Eigentümer über alles. Über die Gemeinschaftsflächen entscheidet in einer WEG die Gemeinschaft.

Klaus

polli75
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Beitrag von polli75 » 10.06.2008, 08:03

Ist dieser unselige Naziparagraph zur Rechtsberatung nicht im letzten Jahr gefallen?

WEG steht für WohnungseingentümerGemeinschaft?
Im Prinzip ja, aber eben nicht direkt und vollständig. Es handele sich um einen Genossenschaft bestehend aus, sagen wir 2000 Mitgliedern. Hieße man wäre sozusagen Mieter im eigenen Haus. Über die Genossenschaftspolitik entschieden gewählte Vertreter.

Der Knackpunkt ist doch wohl, dass man irgendwo eine Grenze ziehen muss. Fußmatten liegen im Hausflur und keiner beschwert sich darüber. Wenn zwei paar Schuhe drauf stehen vielleicht auch noch nicht, aber bei einem Berg Schuhe, einer Kiste Bier und einem Kinderwagen müsste eine Versicherung ja sicher wirklich nicht zahlen.

Angenommen Genossenschaft A würde einen hübschen kleinen Schuhschrank entsorgen, der offensichtlich nicht entsorgt sonder nur mal ausgelagert sei. Was wäre davon zu halten?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 10.06.2008, 08:13

Einfach auf den Schubschrank einen Zettel mit Namen und Adresse schreiben dann entsorgt den niemand. Wenn jemand ohne berechtigung seinen "Müll" abstellt so hat er seinen Besitz offensichtlich aufgegeben und man ist berechtigt den "Müll" zu entsorgen. Bei einem nagelneuen Flachbildschirm wäre das anderrs, da kann man nicht von einer Entsorgung ausgehen.

Die Eigentümer würden sich beschweren wenn in der Abrechnung immer ein paar tausender für Entsorgung von Sperrmüll auftauchen würdee, ich kenn das aus WEG.

In der Genossenchaft ist es so, das die Häuser der Genossenschaft gehören und alle nur Mieter sind. Daher dürfen alle nur das was Mieter so dürfen. Und kein Mieter darf seinen Sperrmüll in Gemeinschaftsflächen aufstellen. Natürlich können die Mitglieder alle zusammen den Vorstand anweisen die Mietverträge zu ändern.

Fussmatten und Schuhe kann man ja zuordnen. Kinderwagen ist ausdrücklich in Treppenhaus erlaubt, aber auch dieser lässt sich ja zuordnen. Des weiteren sind diese Dinge offensichtlich vorübergehen abgestellt. En Schuhschrank auf dem Dachboden nicht.

Klaus

Der Navi§ ist weg, nur darf deswegen immer noch nicht jeder Rechtsberatung liefern. Aber wir disk. ja nur ausgedachte Fälle

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Beitrag von polli75 » 10.06.2008, 08:31

Danke schon mal dafür.
Das mit dem Zettel ist eine gute Idee, wenn es nur um Entsorgungsproblematik geht.
Auf die Verkehrssicherungspflicht könnte sich gar nicht berufen werden, wenn keine Behinderung da wäre?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 10.06.2008, 08:57

Der Eigentümer des Hauses braucht gar keine Ausrede wie "Verkehrssicherungsplfihct", das schreiben die nur weils freundlicher klingt.

Den Mieter gehört nur was im Mietvertrag steht.

Klaus

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