Kündigung wegen Eigenbedarf nach Streit im Haus

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

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schmarni
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Kündigung wegen Eigenbedarf nach Streit im Haus

Beitrag von schmarni » 05.08.2008, 00:54

Mieter A wohnt seit 10 Jahren in seiner Wohnung, mit Frau und 2 Kindern. Er betreibt ein Lokal und ist deshalb, wie auch seine Frau - ausser beim schlafen - kaum zu hause. Kinder sind durch Betreuung auch selten zu haus. Nun zog Mieter B in die untere Wohnung ein, ebenfalls mit zwei Kindern. Mieter B beschwehrt sich nun regelmässig über Mieter A, dass die Kinder zu laut wären, obwohl diese ja kaum zu hause sind, fast auch nur zum schlafen. Der Vermieter reagierte nicht, weil Mieter A bereits lange im Haus wohnt und noch nie Grund zum Meckern gegeben hat. Mieter A hat nichts gegen die Kids von Mieter B, obwohl diese morgens um 6 Uhr schon Lärm ohne ende machen, wo Mieter A gerad mal von der Arbeit gekommen ist. Mieter A hat dann Mieter B angesprochen, was diese Beschwerden sollen, schliesslich haben ja beide Parteien Kinder, und wurde im Hausflur ohne Kommentar stehen gelassen.

Daraufhin macht Mieter B eine Anzeige wegen Einbruchsversuchs gegen Mieter A, der nachweislich zu dem Zeitpunkt nicht im Haus war - und seine Frau war mit den Kindern verreist. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt, weil diese Tatsachen nachgewiesen werden konnten, jedoch ist der Vermieter nun total genervt wegen täglicher Anrufe und Briefe von Mieter B und hat Mieter A die Kündigung wegen Eigenbedarfs geschickt. Die Wohnung von Mieter B wäre zu gross für einen Eigenbedarf, weil sie für den Vermieter als Einzelperson mit 200 qm nicht grossartig in Frage kommt. Der Vermieter hat noch 3 andere Wohnungen.

Mieter A hat Einspruch gegen die Kündigung eingelegt, ist aber bemüht, eine Wohnung in der Nähe seines Lokals zu finden und hatte auch schon mehrere Wohnungsbesichtigungen, denn der Zustand im Haus ist unerträglich. Allerdings sind die Mietpreise immer zu hoch gewesen, sie betrugen meist das doppelte der derzeitigen Miete.

Wie lange kann Mieter A die Kündigung hinauszögern? Und ist die Kündigung rechtens, wenn der Vermieter über mehrere Wohnungen verfügt, die viel kleiner sind als die vom Mieter A, weil der Vermieter Single ist?



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Nur wird man keinen dieser Nachbarn im Garten vorfinden. Kein Mensch genießt das uns setzt sich direkt davor. Vor allen nie die das gebaut haben. Die genießen es um vorübergehen und weglaufen.Selber sitzt man am Zaun und es nagt an einem. Sagt man was gibt es Verständnislosi.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 05.08.2008, 07:52

Kaum, es sei denn man kann nachweisen das es kein Eigenbedarf ist.
Der Widerspruch kann nun nach hinten losgehen und weitere Kosten verursachen.

Das die Miete überall teurer ist ist Pech

Klaus

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