Wer putzt bei freier Wohnung?
Moderator: Klaus
Wer putzt bei freier Wohnung?
A's sind die Besitzer einer Immobilien. In diesem Haus gibt es im Erdgeschoss zwei Ladenlokale, wovon im Moment nur eines vermietet ist.
Als beide Ladenlokale vermietet waren, haben beide Mieter abwechselnd jede Woche den Flur geputzt und vor dem Haus gefegt.
Jetzt ist der noch verbleibende Mieter der Meinung, dass A's als Hausbesitzer dafür zuständig sind, dass jede zweite Woche der Flur geputzt wird.
In der Hausordnung, die A's von dem Vorbesitzer des Hauses übenommen haben, gibt es dafür keine Regelung.
A sind da jetzt etwas unsicher. Ist es tatsächlich so, dass A's als Hausbesitzer den Flur putzen müssten oder ist dies die Sache des Mieters?
Als beide Ladenlokale vermietet waren, haben beide Mieter abwechselnd jede Woche den Flur geputzt und vor dem Haus gefegt.
Jetzt ist der noch verbleibende Mieter der Meinung, dass A's als Hausbesitzer dafür zuständig sind, dass jede zweite Woche der Flur geputzt wird.
In der Hausordnung, die A's von dem Vorbesitzer des Hauses übenommen haben, gibt es dafür keine Regelung.
A sind da jetzt etwas unsicher. Ist es tatsächlich so, dass A's als Hausbesitzer den Flur putzen müssten oder ist dies die Sache des Mieters?
Zuletzt geändert von danny2202 am 22.08.2008, 12:01, insgesamt 1-mal geändert.
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In Mietvertrag steht wohl das die Besitzer die Reinigung abwechselt übernehmen. Da der zweite Besitzet nun der Eigentümer ist muss er eben die Reinigung übernehmen. Wer sonst.
Sonst müsste im Mietvertrag steht das die Reinigung die verbleibenden Mieter übernehmen.
Man stelle sich ein Hochhaus vor in dem nur noch ein Mieter lebt
Natürlich werden die Nebenkosten auch so umgelegt als wenn es zwei Mieter gibt, der Eigentümer bleibt auf den anteiligen Kosten der leeren Wohnung eben sitzen.
Klaus
Was an den Regeln soll ich erklären ?
Sonst müsste im Mietvertrag steht das die Reinigung die verbleibenden Mieter übernehmen.
Man stelle sich ein Hochhaus vor in dem nur noch ein Mieter lebt
Natürlich werden die Nebenkosten auch so umgelegt als wenn es zwei Mieter gibt, der Eigentümer bleibt auf den anteiligen Kosten der leeren Wohnung eben sitzen.
Klaus
Was an den Regeln soll ich erklären ?
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