Maengel am gemieteten haus

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

Antworten
goerdi
Beiträge: 210
Registriert: 22.06.2008, 20:50

Maengel am gemieteten haus

Beitrag von goerdi » 19.09.2008, 14:38

hallo !

Jetzt nur mal rein hypthetisch ich bin weder A noch B noch habe ich was damit zu tun.

Mieter A hat vom Vermieter B ein Haus gemietet (allerdings ohne schriftlichen Mietvertrag) . Jetzt waren beim Einzug schon einige gravierende Mängel offensichtlich.
Jetzt machte aber Vermieter B rein gar nichts um die Mängel zu beseitigen.
(Es ist ein altes Fachwerkdoppelhaus
wie z.B.
Regenrinne defekt => Deckenbalken im Wohnzimmer feucht weil das wasser sich von der Rinne reinzieht....
Fenster undicht => K*ck* eingebaut (eben Pfusch)
Putz fällt von der Aussenfassade
Stromhauptversorgungskabel haengt an der fassade (Strasse wurde vor ueber 15 jahren auf erdkabel umgestellt)
im Kellereingang (von aussen) ist der Sandsteinsturz in der mitte gebrochen usw. (die Liste koennte ich sehr weit fortfuehren mit dem was mir als laie so auffaellt)
jetzt meine Frage: Was kann A gegen B tun damit die Mängel beseitigt werden (obwohl A mir gegenüber gesagt hat das er einen Mietvertrag haette bei dem er alle Instandhaltungsarbeiten tragen muesste und das aber alles mit ner horrenden Miete)

Oder kann auch nachbar C was dagegen tun wenn z.B. die gefahr besteht das Teile des hauses auf sein Grunstück fallen.

BTW: Gibts sowas wie nen Haeuser TUEV ?

gruss goerdi



Artikel lesen
Nachbarschaftsstreit eskaliert immer öfter

Fahrrad

Der Grund dürfte sein das diese Art von Streit nicht im Keim erstickt wird sondern langsam hochkocht. Auch ist es ein Nachteil das selbst bei Körperverletzung beide weiter im Ort bleiben dürfen. Hier sollte man ernsthaft darüber nachdenken oder man die Ausweisung aus dem ort n.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 19.09.2008, 14:59

Also offentsichtliche Mängel die bereits bei Einzug waren hat man eben so gemietet. Die kann man auch lassen. Aber auch der Vermieter muss nichts modernieren.
Der Mieter muss auch nicht das Dach neu eindecken nur weil es alt ist.
die Regenrinne würde ich umgehemd reparieren und mich hinterher um die Kosten schlagen, denn die folgeKosten nach dem nächsten Winter werden ungleich höher.

Den Nachbarn geht das nichts an, es sei denn das Haus fällt auf ihn. Dann wäre das Bauamt zuständig.
Putz fällt von der Aussenfassade
Und was macht das
Stromhauptversorgungskabel haengt an der fassade
Und was macht das

Klaus

goerdi
Beiträge: 210
Registriert: 22.06.2008, 20:50

Beitrag von goerdi » 19.09.2008, 15:23

=======================
Zitat:
Putz fällt von der Aussenfassade
Und was macht das
=======================
Faellt evtl. auf nachbars Auto der auf seinem grundstück vorm haus parkt
zudem spielen dort ab und an kinder

=======================
Zitat:
Stromhauptversorgungskabel haengt an der fassade
Und was macht das
=======================
naja das haengt schon 15 jahre so (ich bin da fachmann) und 1. ist diese Art nicht zulaessig (nach VDE) zum 2. haengt das kabel in der prallen Sonne (und das kabel ist nicht dafür ausgelegt sprich wird spröde => Feuchtigkeit => Bumms (ist ca 20 cm an der Grenze zum nachbarhof wo kinder spielen)


gruss goerdi[/quote]

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 19.09.2008, 15:33

Wenn was auf die Straße fällt wäre die Stadt Ansprechpartner.
Der besitzer wird dann wohl die losen Teile abschlagen und das Haus eben unverputzt lassen.

Wenn das Kabel vom Energieversorger so nicht erlaubt ist muss man diesen informieren. Dann wird der wohl einen Kabelkanal drum rum machen müssen.

Hat beides nichts mit Instandsetzung des Mieters zu tun

Klaus

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste