Versicherung für das Miethaus über 6000 Euro
Moderator: Klaus
Versicherung für das Miethaus über 6000 Euro
A hat ein Haus gemietet, in der Nebenkostenabrechnung ist nur eine Versicherung für das Haus von über 6000,- Euro im Jahr, die A bezahlen soll!!! Ist dieses rechtens. A hat den Mietvertrag schon über 7 Jahre und hatte immer in der Nebenkostenabrechung einen Betrag von ca. 350,- Euro für die Versicherung (Brand, Wasser usw.) Nun soll A diesen Betrag zahlen und noch eine neue Versicherung über 6000,- Euro.
Was kann A da machen, der Vermieter meinte nur die Versicherung sei gestriegen.
Da es gewerblich genutzt wird und A vorsteuerabzugsberechtigt bin, ist es dann auch üblich auf die gesamten Nebenkosten noch einmal 19 MwSt zu berechnen?
Was kann A da machen, der Vermieter meinte nur die Versicherung sei gestriegen.
Da es gewerblich genutzt wird und A vorsteuerabzugsberechtigt bin, ist es dann auch üblich auf die gesamten Nebenkosten noch einmal 19 MwSt zu berechnen?
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In diese Fall gab es eine Notwegerecht auf des Nachbars Grundstück. Das war auch 50 Jahre kein Problem, man nutze den Weg auch. Auch später als ein Hofladen errichtet wurde fuhren die Kunden über den Weg. Das war nie ein Problem.
Als nun der Sohn des Hinterlegers.....
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Es kommt schon drauf an was das für eine Versicherung sein soll. Bei der Summe haben Sie wohl ein Hochhaus gemieter.
Ob MWST anfällt liegt nicht an A sondern am Vermieter, wenn der gewerblich vermietet dann berechnet er auch MWST. Wobei das ein durchlaufender Posten ist - also Egal. Wobei bei Versicherungsleistungen keine MWST anfällt, sondern Versicherungssteuer von 7%. Die Versicherung ist eine Auslage die man ersetzen muss und kein Rechnungsbetrag.
Klaus
P.S. REGELN !!
Ob MWST anfällt liegt nicht an A sondern am Vermieter, wenn der gewerblich vermietet dann berechnet er auch MWST. Wobei das ein durchlaufender Posten ist - also Egal. Wobei bei Versicherungsleistungen keine MWST anfällt, sondern Versicherungssteuer von 7%. Die Versicherung ist eine Auslage die man ersetzen muss und kein Rechnungsbetrag.
Klaus
P.S. REGELN !!
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