Streit wegen Waschmaschinenbenutzung

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

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Claudius
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Streit wegen Waschmaschinenbenutzung

Beitrag von Claudius » 26.01.2009, 09:49

Hallo alle zusammen!

A wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien. Für diese Parteien steht im Keller ein großer Raum zur Verfügung, wo die privaten Waschmaschinen der Mieter abgestellt werden können. Jede der Maschinen verfügt über einen eigenen Wasserzu- und -ablauf sowie über eine eigene Stromversorgung mit einem Zähler. Im Mietvertrag ist geregelt, dass die Maschinen im Keller aufgestellt werden müssen, eine Benutzung in der Wohnung ist untersagt.

Nun ist vor ca. einem Jahr die Familie B in das Haus eingezogen. Familie B besitzt ebenfalls eine Waschmaschine, die im Waschkeller aufgestellt ist. A ist wegen Berufstätigkeit tagsüber selten zuhause. Als nun A vor einiger Zeit zufällig mal tagsüber in den Waschkeller kam, bemerkte sie, dass ihre Waschmaschine in Betrieb war. Es waren fremde Sachen drin. A hat dann die Maschine gestoppt, die fremden Sachen herausgenommen und im Waschkeller stehen lassen und die eigene (!) Maschine für die eigenen Sachen in Betrieb genommen.

Einige Wochen später passierte das Gleiche noch einmal, mit dem Unterschied dass A nun nachforschte, wem die Wäsche gehört und sie ist dabei schnell (wegen Kinderkleidung usw) auf B gekommen. Sie hat dann bei B geklingelt und diese zur Rede gestellt. B war sich keiner Schuld bewusst und sagte, dass sie das immer so mache, weil es doch viel schneller ginge, wenn man mit mehreren Maschinen gleichzeitig wäscht. A hat B bei diesem Gespräch ausdrücklich untersagt, die Waschmaschine von A weiter zu benutzen. B sah das nicht ein und knallte A die Tür vor der Nase zu.

Gespräche mit anderen Mietern ergab, dass diese ebenfalls dieses Phänomen beobachtet hatten, jedoch B noch nicht auf frischer Tat ertappen konnten.

Wiederum einige Zeit später stellte A fest, dass ihre Waschmaschine wieder von B in Betrieb genommen worden ist. Diesmal entnahm A die Wäsche nicht, sondern füllte in ihre eigene Waschmaschine (die auf Kochwaschprogramm 95° lief) rote Textilfarbe.

A hat nun einen Brief vom Anwalt von B bekommen. B fordert wegen der unbrauchbaren Wäsche einen Betrag von 300,-- € sowie die Kosten des Anwalts.

Was nun?



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 26.01.2009, 10:23

Selbstjustiz ist in Deutschland verboten !!

Also ich würde das Geld bezahlen und dafür aber einen Teil abziehen für die Nutzung der Waschmaschine. Da führt kein Weg dran vorbei.

Es sein denn sie sachten das wäre Ihre Wäsche die Sie färben wollten - das wird aber kein Richter glauben bei der Vorgeschichte.

Gleichzeitig würde ich per Unterlassungsklage der Gegenerin verbieten die Waschmaschine zu nutzen. Die Kosten für das erfahren zahlt dann die Gegnerin.

K.

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Beitrag von Klaus » 26.01.2009, 10:46

Zettel fest an der Maschine anbringen

Mietpreise für Nutzung pro Waschgang 100 Euro
Wäsche wird bei Nichtzahlung einbehalten

Dann das Pfandrecht nutzen bis bezahlt wird :-)

K.

P.S. aber lieber den Anwalt fragen, eine Unterlassungserklärung ist einfacher und bringt mehr Geld ein

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