Zugang zum Sicherungskasten im Keller

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

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MitMüllSchmeisser
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Zugang zum Sicherungskasten im Keller

Beitrag von MitMüllSchmeisser » 29.04.2009, 14:02

Hallo Forum,

A wohnt im Berliner Raum und ist dort in einem 2-Familienhaus im EG mit seiner Familie wohnhaft. Das Haus ist schon älter und wird nur durch Strom beheizt bzw. Warmwasserversorgung. Und hier kommt das Problem:

Die über A wohnen, haben den Kellerraum, in dem auch der Sicherungskasten steht, d.h. dieser ist abgesperrt und A müsste jedes mal bei B klingen, um zum einem den Stromzähler abzulesen bzw. wenn mal die Sicherung für Nachtstrom/Warmwasser rausfallen würde. Das erste Problem ist, dass B, der den Keller nutzt will A keinen Zweitschlüssel geben, auch der Vermieter will das nicht, da er sagt, dass B den Keller selbst nutzt und dies somit Privat ist.

Ich habe gelesen, dass der Vermieter dem Mieter einen Schlüssel für den Zugang zum Stromzähler/Sicherungskasten aushändigen muss, da dies ansonsten eine Verletzung des Mietvertrages bedeutet.

Hat hier jemand eine Ahnung wie die Sachlage ist ?

Wäre sehr dankbar für Infos.

Gruß
Zuletzt geändert von MitMüllSchmeisser am 29.04.2009, 14:43, insgesamt 1-mal geändert.



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Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 29.04.2009, 14:48

Ich wüsste keine Grund warum man freien Zugang zu Zähler braucht. ablesen ist einmal im Jahr, und wenn die Sicherung rausfällt sollte man den Elektriker rufen, denn die macht das ja nicht ohne Grund.

Gefahr in Verzug ist auch keine, und wenn würde die Feuerweg den Keller aufmachen

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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