Zugang zum Sicherungskasten im Keller
Verfasst: 29.04.2009, 14:02
Hallo Forum,
A wohnt im Berliner Raum und ist dort in einem 2-Familienhaus im EG mit seiner Familie wohnhaft. Das Haus ist schon älter und wird nur durch Strom beheizt bzw. Warmwasserversorgung. Und hier kommt das Problem:
Die über A wohnen, haben den Kellerraum, in dem auch der Sicherungskasten steht, d.h. dieser ist abgesperrt und A müsste jedes mal bei B klingen, um zum einem den Stromzähler abzulesen bzw. wenn mal die Sicherung für Nachtstrom/Warmwasser rausfallen würde. Das erste Problem ist, dass B, der den Keller nutzt will A keinen Zweitschlüssel geben, auch der Vermieter will das nicht, da er sagt, dass B den Keller selbst nutzt und dies somit Privat ist.
Ich habe gelesen, dass der Vermieter dem Mieter einen Schlüssel für den Zugang zum Stromzähler/Sicherungskasten aushändigen muss, da dies ansonsten eine Verletzung des Mietvertrages bedeutet.
Hat hier jemand eine Ahnung wie die Sachlage ist ?
Wäre sehr dankbar für Infos.
Gruß
A wohnt im Berliner Raum und ist dort in einem 2-Familienhaus im EG mit seiner Familie wohnhaft. Das Haus ist schon älter und wird nur durch Strom beheizt bzw. Warmwasserversorgung. Und hier kommt das Problem:
Die über A wohnen, haben den Kellerraum, in dem auch der Sicherungskasten steht, d.h. dieser ist abgesperrt und A müsste jedes mal bei B klingen, um zum einem den Stromzähler abzulesen bzw. wenn mal die Sicherung für Nachtstrom/Warmwasser rausfallen würde. Das erste Problem ist, dass B, der den Keller nutzt will A keinen Zweitschlüssel geben, auch der Vermieter will das nicht, da er sagt, dass B den Keller selbst nutzt und dies somit Privat ist.
Ich habe gelesen, dass der Vermieter dem Mieter einen Schlüssel für den Zugang zum Stromzähler/Sicherungskasten aushändigen muss, da dies ansonsten eine Verletzung des Mietvertrages bedeutet.
Hat hier jemand eine Ahnung wie die Sachlage ist ?
Wäre sehr dankbar für Infos.
Gruß