Nachbarn parken Zufahrt zu Stellplatz & Garage zu

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

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Lystriana
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Nachbarn parken Zufahrt zu Stellplatz & Garage zu

Beitrag von Lystriana » 11.05.2009, 23:35

Hallo!

Folgender Fall:

Ein alleinstehendes Haus auf dem Land.
2 Parteien, beide in Miete, Vermieterin wohnt nicht im Haus.
Mieter A: Einzelperson
Mieter B: 2 Erwachsene, 3 Kinder

Es gibt einen Hof, wie früher bei alten Bauernhäusern üblich.
Auf der linken Seite das Wohnhaus, auf der rechten Seite 2 Schuppen und 2 Garagen.
Mieter A muss durch diesen Hof fahren, um zu seinem KFZ-Stellplatz am Ende zu kommen.
Außerdem befindet sich die Garage von Mieter A auf der rechten Seite des Hofes in der Mitte.
Mieter B besitzen 2 KFZ, für die es 3 Stelllplätze außerhalb des Hofes gibt, 1x seitlich links und 2x seitlich rechts von der Einfahrt.
Zusätzlich parkt Mieter B noch einen Kleinlaster (Firmenwagen).

Mieter A nutzte seine Garage bisher nicht für KFZ, weil erst vor einigen Tagen ausgeräumt wurde (alte Möbel etc.).
Mieter A KÖNNTE die Garage aber auch gar nicht nutzen, weil der Klein-LKW auf der linken Seite IM Hof geparkt wird und deshalb nicht genug Platz zum Rangieren vorhanden ist.
Es gäbe sogar genug Platz für den LKW auf den regulären Stellplätzen, Begründung von Mieter B ist aber, dass er den Firmenwagen nicht direkt an der Straße parken will (Einbruchgefahr etc.).
Mieter A kann aber auch seinen Stellplatz nicht regulär nutzen, weil ZUSÄTZLICH zum Kleinlaster noch ein PKW von Mieter B schräg im Hof steht - trotz ausreichend vorhandener anderer Stellplätz.
Mieter A muss also entweder seinen PKW an einer anderen Stelle parken, oder aber vorwärts seinen Stellplatz verlassen.
Dort wäre aber nicht die reguläre Ausfahrt, sondern ein Stück Wiese.

Mieter A suchte mehrmals das Gespräch mit Mieter B und bat darum, die Zufahrt zum Stellplatz frei zu lassen.
Antwort: entweder keine, oder der Vorschlag, durch die Wiese zu fahren.
Mieter B nimmt Mieter A also offensichtlich nicht ernst oder schikaniert ihn absichtlich.

Frage 1:
Kann Mieter B von Mieter A verlangen, über das Wiesenstück zu fahren, anstatt die reguläre Zufahrt zu benutzen?
Was passiert, wenn Mieter B auch nach Aufforderung die Zufahrt nicht frei macht?

Frage 2:
Kann Mieter A verlangen, dass vor der Garage Rangierabstand eingehalten wird (sprich: der LKW nicht mehr im Hof geparkt wird), auch wenn die Garage momentan im Sommer nicht für das KFZ genutzt wird?

Frage 3:
Es ist doch sicherlich Aufgabe des Vermieters, dass der Stelllplatz (und zumindest theoretisch auch die Garage) uneingeschränkt genutzt werden können.
Was, wenn der Vermieter die Forderung von Mieter A nicht umsetzt?
Kann Mieter A die Miete kürzen, und wenn ja, um welchen Prozentsatz?

Frage 4:
Wenn Mieter A eingeparkt wird (und somit gezwungen wäre, über die Wiese zu fahren) - kann er Mieter B abschleppen lassen, die Polizei rufen o.ä.?

Frage 5:
Sonstige Anregungen/ Ideen?

Vielen Dank!! 8)



Artikel lesen
Ausübungsfläche im Wegerecht

Der Eigentümer liest: Das der Eigentümer, also die Person die im Grundbuch steht, zu angemessenen Zeiten und mit vorgeschriebener Geschwindigkeit das Grundstück überfahren wenn es der Eigentümer will. Da die Leitungen bereits liegen ist das Leitungsrecht bereits ersch&oum.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 12.05.2009, 09:18

Frage 1:
Kann Mieter B von Mieter A verlangen, über das Wiesenstück zu fahren, anstatt die reguläre Zufahrt zu benutzen?
Was passiert, wenn Mieter B auch nach Aufforderung die Zufahrt nicht frei macht?
Nein
Frage 2:
Kann Mieter A verlangen, dass vor der Garage Rangierabstand eingehalten wird (sprich: der LKW nicht mehr im Hof geparkt wird), auch wenn die Garage momentan im Sommer nicht für das KFZ genutzt wird?
Nein (evtl.)
Frage 3:
Es ist doch sicherlich Aufgabe des Vermieters, dass der Stelllplatz (und zumindest theoretisch auch die Garage) uneingeschränkt genutzt werden können.
Was, wenn der Vermieter die Forderung von Mieter A nicht umsetzt?
Kann Mieter A die Miete kürzen, und wenn ja, um welchen Prozentsatz?
Da gibts sicher Tabellen, ich würde jedoch einfach mal die ortsübliche miete für eine Garage ermitteln und das abziehen.
Frage 4:
Wenn Mieter A eingeparkt wird (und somit gezwungen wäre, über die Wiese zu fahren) - kann er Mieter B abschleppen lassen, die Polizei rufen o.ä.?
Die Polizei rufen kann man immer. Abschleppen nur wenn es das billigste Mittel ist, also eher ein Taxi rufen.
Frage 5:
Sonstige Anregungen/ Ideen?
Klage gegen den Vermieter, der soll für Zufahrt sorgen.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Lystriana
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Beitrag von Lystriana » 12.05.2009, 10:13

Zitat:
Frage 4:
Wenn Mieter A eingeparkt wird (und somit gezwungen wäre, über die Wiese zu fahren) - kann er Mieter B abschleppen lassen, die Polizei rufen o.ä.?


Die Polizei rufen kann man immer. Abschleppen nur wenn es das billigste Mittel ist, also eher ein Taxi rufen.
Das heisst also, Mieter A muss NICHT über die Wiese fahren.
Er kann ein Taxi rufen auf Kosten von Mieter B?
Das bedeutet, Mieter A trägt zunächst die Kosten und kann dann auf zivilrechtlichem Weg versuchen, das Geld von Mieter B zurück zu verlangen?

In welchem Fall?
Nur wenn Mieter A zur Arbeit muss, oder auch wenn Mieter A nur einkaufen will?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 12.05.2009, 10:15

Das hatte ich wohl überlesen, ja dann wird man über die Wiese fahren müssen. Auch wird die Polizei nichts machen, man kommt doch rein oder raus.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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