Nachbar verbietet Kindern, draußen zu spielen
Moderator: Klaus
Nachbar verbietet Kindern, draußen zu spielen
Guten Tag, folgende Situation:
Es spielen Kinder (von Mietern) und deren Freunde auf dem Hof.
Nachbar (Miteigentümer der Wohnanlage) kommt, beschimpft die Kinder und verbietet das Spielen und Mitbringen von Freunden (bereits seit vier Jahren).
Die Aufforderung, sich direkt mit den Eltern in Verbindung zu setzen und nicht die Kinder zu beschimpfen, fruchtet nichts. Sind Erwachsene mit den Kindern zusammen, äußert sich diese Person nicht.
Es ist inzwischen so weit, dass das betroffene Mädchen (7 Jahre) Angst vor diesem Mann hat und wegläuft, wenn es ihn sieht bzw. nicht mehr draußen spielen möchte.
Welche Möglichkeiten gibt es für die Mieter sich zu wehren? Weiß jemand Rat? Vielen Dank dafür
kana
Es spielen Kinder (von Mietern) und deren Freunde auf dem Hof.
Nachbar (Miteigentümer der Wohnanlage) kommt, beschimpft die Kinder und verbietet das Spielen und Mitbringen von Freunden (bereits seit vier Jahren).
Die Aufforderung, sich direkt mit den Eltern in Verbindung zu setzen und nicht die Kinder zu beschimpfen, fruchtet nichts. Sind Erwachsene mit den Kindern zusammen, äußert sich diese Person nicht.
Es ist inzwischen so weit, dass das betroffene Mädchen (7 Jahre) Angst vor diesem Mann hat und wegläuft, wenn es ihn sieht bzw. nicht mehr draußen spielen möchte.
Welche Möglichkeiten gibt es für die Mieter sich zu wehren? Weiß jemand Rat? Vielen Dank dafür
kana
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Nur die selbe die auch der Miteigentümer nutzt. Einfach mal unter 4 Augen auf die Seite nehmen.
Denn ohne Zeugen kann der kaum was machen, genausowenig wie die Mieter.
Am besten man erklärt den Kindern die "Krankheit" des Mannes und sagt das der nichts tut. Oder geht eben auf den Spielplatz mit den Kindern.
Kann man was beweisen bleibt die Unterlassungsklage die Kindern anzusprechen.
Klaus
Denn ohne Zeugen kann der kaum was machen, genausowenig wie die Mieter.
Am besten man erklärt den Kindern die "Krankheit" des Mannes und sagt das der nichts tut. Oder geht eben auf den Spielplatz mit den Kindern.
Kann man was beweisen bleibt die Unterlassungsklage die Kindern anzusprechen.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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