Mieter gibt Wohnungsschlüssel an fremde Personen ab
Moderator: Klaus
Mieter gibt Wohnungsschlüssel an fremde Personen ab
Hallo Forum,
A besitzt ein 2-Familienhaus und hat die Hauptwohnung an B vermietet. Die Einliegerwohnung benutzt A selber als Abstellräume.
Hauptwohnung und Einliegerwohnung haben einen gemeinsamen Hauseingang/Flur.
B ist jetzt für ein halbes Jahr auf Montage und hat seine Wohnung verschlossen. Nach einem Streit zwischen A und B will B dem Besitzer A den Zutritt zur Wohnung (zwecks lüften und nach dem rechten sehen) verweigern, und statt dessen jemandem fremdes die Schlüssel zukommen lassen.
A hat keinen Zweitschlüssel zur Wohnung und müsste im Notfall die Türen aufbrechen.
Ist das Verhalten von B korrekt? Darf er fremde Personen in die Wohnung lassen?
Die Einliegerwohnung von A ist nicht abgeschlossen bzw. abschliessbar, also könnte jeder an A´s abgestellte Sachen kommen.
Kann A für die Zeit der Abwesenheit von B ein anderes Haustürschloss einbauen?
B ist übrigens der Sohn von A.....
Gruss
Frank
A besitzt ein 2-Familienhaus und hat die Hauptwohnung an B vermietet. Die Einliegerwohnung benutzt A selber als Abstellräume.
Hauptwohnung und Einliegerwohnung haben einen gemeinsamen Hauseingang/Flur.
B ist jetzt für ein halbes Jahr auf Montage und hat seine Wohnung verschlossen. Nach einem Streit zwischen A und B will B dem Besitzer A den Zutritt zur Wohnung (zwecks lüften und nach dem rechten sehen) verweigern, und statt dessen jemandem fremdes die Schlüssel zukommen lassen.
A hat keinen Zweitschlüssel zur Wohnung und müsste im Notfall die Türen aufbrechen.
Ist das Verhalten von B korrekt? Darf er fremde Personen in die Wohnung lassen?
Die Einliegerwohnung von A ist nicht abgeschlossen bzw. abschliessbar, also könnte jeder an A´s abgestellte Sachen kommen.
Kann A für die Zeit der Abwesenheit von B ein anderes Haustürschloss einbauen?
B ist übrigens der Sohn von A.....
Gruss
Frank
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Mit einer gemieteten Wohnung kann der Mieter machen was er will. Nur für eine Untervermietung benötigt er die Erlaubnis der Vermieters.
Der Vermieter hat nichts in der Wohnung zu suchen.
Wenn er die Räume betreten muss um in weitere Räume zu gelangen hätte er eben nicht vermieten dürfen bzw. das entsprechend vertraglich regeln müssen.
K.
Der Vermieter hat nichts in der Wohnung zu suchen.
Wenn er die Räume betreten muss um in weitere Räume zu gelangen hätte er eben nicht vermieten dürfen bzw. das entsprechend vertraglich regeln müssen.
Bei einem "Notfall" kommt die Feuerweh oder die Polizei, die können dürfen dann auch rein , der Vermieter ganz sicher nichtA hat keinen Zweitschlüssel zur Wohnung und müsste im Notfall die Türen aufbrechen.
K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Nur mal zum Verständniss, A`s Haus ist ein altes Fachwerkhaus von 1752 mit Blechdach. Bei den Stürmen und Gewittern die es hier gibt, passiert es schon mal das sich ein Blech anhebt und Wasser einbricht. Ebenso, wie bereits schon passiert, bei einem Wasserrohrbruch.
Bis A dieses zwei Etagen tiefer mitbekommt, ist eine Schadensbegrenzung wohl nicht mehr möglich. Und bei diesen für A "Notfällen" kommt auch keine Polizei oder Feuerwehr.
Wer ersetzt dann nach einem halben Jahr den Schaden von B und den von A?
Gibt es Versicherungen, bei denen man Schäden melden kann, auch wenn sie evtl. mehrere Monate zurückliegen? Bei A`s Versicherung geht das leider nicht.
A hat durch einen Bekannten C erfahren, das B einem Freund den Schlüssel zugesendet hat, und dieser in der zwischenzeit in der Wohnung unentgeltlich wohnen soll. B behauptet das wäre keine Untervermietung, da er ja kein Geld verlangt.
A hat Untervermietung im Mietvertrag ausgeschlossen. Kann A sich gegen den Einzug des Freundes wehren?
Frank
Bis A dieses zwei Etagen tiefer mitbekommt, ist eine Schadensbegrenzung wohl nicht mehr möglich. Und bei diesen für A "Notfällen" kommt auch keine Polizei oder Feuerwehr.
Wer ersetzt dann nach einem halben Jahr den Schaden von B und den von A?
Gibt es Versicherungen, bei denen man Schäden melden kann, auch wenn sie evtl. mehrere Monate zurückliegen? Bei A`s Versicherung geht das leider nicht.
A hat durch einen Bekannten C erfahren, das B einem Freund den Schlüssel zugesendet hat, und dieser in der zwischenzeit in der Wohnung unentgeltlich wohnen soll. B behauptet das wäre keine Untervermietung, da er ja kein Geld verlangt.
A hat Untervermietung im Mietvertrag ausgeschlossen. Kann A sich gegen den Einzug des Freundes wehren?
Frank
Nur mal zum Verständniss: wenn man eine Wohnung vermietet dann ist sie erst mal weg.

Da der Mieter keinen Untermietvertrag macht kann er schlecht wegen eines Untermietvertrags um Erlaubnis fragen. Jedoch kann man selbst eine Untervermietung kaum verhindern. Das hier sein "Lebengefährde"einzieht bzw. er jemanden beauftrag dort statt seiner zu leben ist doch eher nett
Was ist denn das Problem.
Klaus
Na man muss den Schaden melden wenn man davon erfährt, früher geht kaum.Gibt es Versicherungen, bei denen man Schäden melden kann, auch wenn sie evtl. mehrere Monate zurückliegen
Quatsch,entweder ist das ein Märchen oder mal nen Dachdecker beauftragen das zu befestigenpassiert es schon mal das sich ein Blech anhebt und Wasser einbricht
Warum denn, der kann doch die Wassereibrüche beobachten. Und für tägliche Wasserkontollen die Tür öffnenKann A sich gegen den Einzug des Freundes wehren?

Da der Mieter keinen Untermietvertrag macht kann er schlecht wegen eines Untermietvertrags um Erlaubnis fragen. Jedoch kann man selbst eine Untervermietung kaum verhindern. Das hier sein "Lebengefährde"einzieht bzw. er jemanden beauftrag dort statt seiner zu leben ist doch eher nett
Was ist denn das Problem.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Nö, der ist nur Gast der Mieters, der sich an die Vereinbarungen halten muss.Wird dieser sich auch an die Vereinbarungen im Mietvertrag halten?
Und ob der nun rechts oder links ist stört den Mietvertrag doch nicht. Das kann man mal in der Nacht im Kelleraufgang persönlich regeln.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Tja, da hat A wohl die A...Karte gezogen. Er war davon überzeugt, den perfekten Mietvertrag (mithilfe von Anwalt und Mieterschutzbund aufgesetzt) zu haben, um eben diese Situation zu vermeiden.
Ich denke wenn ich das weitergebe wird A das Mietverhältnis kündigen.
Frank
Ich denke wenn ich das weitergebe wird A das Mietverhältnis kündigen.
Frank
Es kann der frommste nicht in Frieden Leben, wenn der Nachbar es nicht will.
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