Mieter gibt Wohnungsschlüssel an fremde Personen ab

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

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Frank
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Mieter gibt Wohnungsschlüssel an fremde Personen ab

Beitrag von Frank » 27.05.2009, 18:45

Hallo Forum,

A besitzt ein 2-Familienhaus und hat die Hauptwohnung an B vermietet. Die Einliegerwohnung benutzt A selber als Abstellräume.
Hauptwohnung und Einliegerwohnung haben einen gemeinsamen Hauseingang/Flur.
B ist jetzt für ein halbes Jahr auf Montage und hat seine Wohnung verschlossen. Nach einem Streit zwischen A und B will B dem Besitzer A den Zutritt zur Wohnung (zwecks lüften und nach dem rechten sehen) verweigern, und statt dessen jemandem fremdes die Schlüssel zukommen lassen.
A hat keinen Zweitschlüssel zur Wohnung und müsste im Notfall die Türen aufbrechen.

Ist das Verhalten von B korrekt? Darf er fremde Personen in die Wohnung lassen?
Die Einliegerwohnung von A ist nicht abgeschlossen bzw. abschliessbar, also könnte jeder an A´s abgestellte Sachen kommen.
Kann A für die Zeit der Abwesenheit von B ein anderes Haustürschloss einbauen?


B ist übrigens der Sohn von A.....


Gruss
Frank



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Der Grund dürfte sein das diese Art von Streit nicht im Keim erstickt wird sondern langsam hochkocht. Auch ist es ein Nachteil das selbst bei Körperverletzung beide weiter im Ort bleiben dürfen. Hier sollte man ernsthaft darüber nachdenken oder man die Ausweisung aus dem ort n.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 27.05.2009, 19:33

Mit einer gemieteten Wohnung kann der Mieter machen was er will. Nur für eine Untervermietung benötigt er die Erlaubnis der Vermieters.
Der Vermieter hat nichts in der Wohnung zu suchen.

Wenn er die Räume betreten muss um in weitere Räume zu gelangen hätte er eben nicht vermieten dürfen bzw. das entsprechend vertraglich regeln müssen.
A hat keinen Zweitschlüssel zur Wohnung und müsste im Notfall die Türen aufbrechen.
Bei einem "Notfall" kommt die Feuerweh oder die Polizei, die können dürfen dann auch rein , der Vermieter ganz sicher nicht

K.
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Frank
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Beitrag von Frank » 28.05.2009, 10:10

Nur mal zum Verständniss, A`s Haus ist ein altes Fachwerkhaus von 1752 mit Blechdach. Bei den Stürmen und Gewittern die es hier gibt, passiert es schon mal das sich ein Blech anhebt und Wasser einbricht. Ebenso, wie bereits schon passiert, bei einem Wasserrohrbruch.
Bis A dieses zwei Etagen tiefer mitbekommt, ist eine Schadensbegrenzung wohl nicht mehr möglich. Und bei diesen für A "Notfällen" kommt auch keine Polizei oder Feuerwehr.
Wer ersetzt dann nach einem halben Jahr den Schaden von B und den von A?
Gibt es Versicherungen, bei denen man Schäden melden kann, auch wenn sie evtl. mehrere Monate zurückliegen? Bei A`s Versicherung geht das leider nicht.

A hat durch einen Bekannten C erfahren, das B einem Freund den Schlüssel zugesendet hat, und dieser in der zwischenzeit in der Wohnung unentgeltlich wohnen soll. B behauptet das wäre keine Untervermietung, da er ja kein Geld verlangt.
A hat Untervermietung im Mietvertrag ausgeschlossen. Kann A sich gegen den Einzug des Freundes wehren?



Frank

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Beitrag von Klaus » 28.05.2009, 10:24

Nur mal zum Verständniss: wenn man eine Wohnung vermietet dann ist sie erst mal weg.
Gibt es Versicherungen, bei denen man Schäden melden kann, auch wenn sie evtl. mehrere Monate zurückliegen
Na man muss den Schaden melden wenn man davon erfährt, früher geht kaum.
passiert es schon mal das sich ein Blech anhebt und Wasser einbricht
Quatsch,entweder ist das ein Märchen oder mal nen Dachdecker beauftragen das zu befestigen
Kann A sich gegen den Einzug des Freundes wehren?
Warum denn, der kann doch die Wassereibrüche beobachten. Und für tägliche Wasserkontollen die Tür öffnen :-)

Da der Mieter keinen Untermietvertrag macht kann er schlecht wegen eines Untermietvertrags um Erlaubnis fragen. Jedoch kann man selbst eine Untervermietung kaum verhindern. Das hier sein "Lebengefährde"einzieht bzw. er jemanden beauftrag dort statt seiner zu leben ist doch eher nett

Was ist denn das Problem.

Klaus
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Beitrag von Frank » 28.05.2009, 10:30

Das Problem liegt in der Person.

Der Freund (eher nur ein Bekannter) von B ist ein arbeitsloser Alkoholiker und zudem noch ein Aktivist in der rechten Szene.
Wird dieser sich auch an die Vereinbarungen im Mietvertrag halten?


Frank

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Beitrag von Klaus » 28.05.2009, 10:38

Wird dieser sich auch an die Vereinbarungen im Mietvertrag halten?
Nö, der ist nur Gast der Mieters, der sich an die Vereinbarungen halten muss.

Und ob der nun rechts oder links ist stört den Mietvertrag doch nicht. Das kann man mal in der Nacht im Kelleraufgang persönlich regeln.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 28.05.2009, 10:39

Aber wenn man das nicht will kann man ja die Miete für den Zeitraum erlassen und den Schlüssel übernehmen.

K.
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Beitrag von Frank » 28.05.2009, 10:48

Tja, da hat A wohl die A...Karte gezogen. Er war davon überzeugt, den perfekten Mietvertrag (mithilfe von Anwalt und Mieterschutzbund aufgesetzt) zu haben, um eben diese Situation zu vermeiden.

Ich denke wenn ich das weitergebe wird A das Mietverhältnis kündigen.

Frank
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