
A wohne seit 5j in einen Haus mit einer endlich super Vermieter leider hatte er Ärger mit einen Nachbar wie andere auch mit den Nachbar Grenzsteinen wech und solche Sachen seit 4j mach ich das mit der B und hatte einige erfolge

Sehr geehrter Herr ….....,
es ist zunächst Sache zwischen der Stadt …..... und den Eigentümern,
etwaige Reinigungspflichten zu regeln. In Ermangelung eines Gehweges müsste
somit ein Streifen von einem Meter Breite (gemessen von der
Grundstücksgrenze) geräumt bzw. gestreut werden. Der Vermieter kann diese
Pflicht auf seine Mieter übertragen. Ihrem Antrag, speziell mit Ihnen
diesbezüglich etwas zu regeln, kann somit nicht begegnet werden.
Freundliche Grüße
A machte das seit über 4j !! und jetzt das bin wohl zu erfolgreich ,ok egal der Vermieter gibt A eine Vollmacht der ist über 80j !! deshalb macht A das ,jetzt die
Frage:was müsste in der Vollmacht stehen das A ihn vertreten darf in Sachen Haus und Grundstück ?? gegen über der B ?
Grüße Marco
ich denke geht jetzt so wa ??