Vollmacht für Mieter von Vermieter gegenüber der B

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

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Marco
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Vollmacht für Mieter von Vermieter gegenüber der B

Beitrag von Marco » 09.06.2009, 12:42

Hallo.ich war mal im alten Forum mit den gleichen Namen :-) schön das es euch noch gibt.

A wohne seit 5j in einen Haus mit einer endlich super Vermieter leider hatte er Ärger mit einen Nachbar wie andere auch mit den Nachbar Grenzsteinen wech und solche Sachen seit 4j mach ich das mit der B und hatte einige erfolge ;-) ist eine Kleinstadt(889Einwohner) alles Verwandtschaft im B jetzt hatte ich wider erfolgt C hat eine Anordnung raus geschickt zu unseren Gunsten da es noch einiges gibt zum regeln Straßen Reinigung und Schnee is des wichtigste dieses Jahr noch A hat wider einen Antrag gestelt und jetzt kam so was zurück :

Sehr geehrter Herr ….....,
es ist zunächst Sache zwischen der Stadt …..... und den Eigentümern,
etwaige Reinigungspflichten zu regeln. In Ermangelung eines Gehweges müsste
somit ein Streifen von einem Meter Breite (gemessen von der
Grundstücksgrenze) geräumt bzw. gestreut werden. Der Vermieter kann diese
Pflicht auf seine Mieter übertragen. Ihrem Antrag, speziell mit Ihnen
diesbezüglich etwas zu regeln, kann somit nicht begegnet werden.

Freundliche Grüße
A machte das seit über 4j !! und jetzt das bin wohl zu erfolgreich ,ok egal der Vermieter gibt A eine Vollmacht der ist über 80j !! deshalb macht A das ,jetzt die

Frage:was müsste in der Vollmacht stehen das A ihn vertreten darf in Sachen Haus und Grundstück ?? gegen über der B ?

Grüße Marco

ich denke geht jetzt so wa ??
Zuletzt geändert von Marco am 09.06.2009, 14:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Efeu beschädigt Nachbars Mauerwerk

Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 09.06.2009, 14:44

Ist es nicht kindisch einerseits zu behaupten "ich bin nicht zuständig" wenden Sie sich an den Vermieter. Um dann in Vollmacht für den Vermieter zu agieren ?

Der Vermieter wäre dumm eine so weitreichende Vollmacht zu erteilen.

"Ich bevollmächtige Herr XXX geb. XXXX in allen Angelegenheiten des Grundstücks XXXX.Str. XX mit Ihnen zu verhandeln und Vereinbarungen zu schliessen"

Wäre nett. Ich würde einfach zu jedem Schreiben dazu schreiben das wenn die vorgelegt Vollmacht nicht reicht eine weiter nachgereicht wird. Oder noch besser die Schreiben zu fertigen und den Eigentümer unterschreben zu lassen

Was gereinigt werden muss steht in der Ortssatzung.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Marco
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Beitrag von Marco » 19.06.2009, 16:48

Hallo Klaus is unterschrieben und anerkannt von B,Danke ;-)

und zu denn,

(Was gereinigt werden muss steht in der Ortssatzung.)

ja das schon nur wen es den einen Nachbarn nicht jugt und B zu den hält !
so wie es jetzt ausschaut muss der eine Nachbar(wo die Stellplätze sind) nicht räumen und Kehren und der Rest der Nachbarn Alles machen (Linke Seite Häuser rechts Stellplätze ich oben am Kopf der Sackgasse 3-4m breit das alles am Berg ca,150m lang)
das heißt für mich ich kommen im Winter nicht zu meinen Parkplatz weil die Bewohner linke Seite nur 1m breit Räumen die letzten 40j machten die Bewohner der linken Seite komplett alles nur wollen die aus Alters gründen nicht mehr ! Ebenso kommt der Tanklaster nicht mehr hoch von Lieferungen und so was wo ich ja viel bekomme Gans zu schweigen uns so wie es ausschaut will B das auch nicht übernehmen.

Was tun ?
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Marco
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Beitrag von Marco » 01.07.2010, 07:04

Abschluss: Mit der Vollmacht (die auch seine verwandschaft bewiligte)wude nach kleinen hin und herr die sackgasse in den Räumplann aufgenomen ! es steht auch drin wie nicht anders zu erwarten :D

Danke Klaus :wink:

der vermieter is seit 6monaten im pflegeheim wegen Demenz,sein vormund hat mir die vollmacht weiter erteilt 8)

so kann es auch mal gehn mit mieter und vermieter :D

Grüße
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