Vollmacht für Mieter von Vermieter gegenüber der B
Verfasst: 09.06.2009, 12:42
Hallo.ich war mal im alten Forum mit den gleichen Namen schön das es euch noch gibt.
A wohne seit 5j in einen Haus mit einer endlich super Vermieter leider hatte er Ärger mit einen Nachbar wie andere auch mit den Nachbar Grenzsteinen wech und solche Sachen seit 4j mach ich das mit der B und hatte einige erfolge ist eine Kleinstadt(889Einwohner) alles Verwandtschaft im B jetzt hatte ich wider erfolgt C hat eine Anordnung raus geschickt zu unseren Gunsten da es noch einiges gibt zum regeln Straßen Reinigung und Schnee is des wichtigste dieses Jahr noch A hat wider einen Antrag gestelt und jetzt kam so was zurück :
Sehr geehrter Herr ….....,
es ist zunächst Sache zwischen der Stadt …..... und den Eigentümern,
etwaige Reinigungspflichten zu regeln. In Ermangelung eines Gehweges müsste
somit ein Streifen von einem Meter Breite (gemessen von der
Grundstücksgrenze) geräumt bzw. gestreut werden. Der Vermieter kann diese
Pflicht auf seine Mieter übertragen. Ihrem Antrag, speziell mit Ihnen
diesbezüglich etwas zu regeln, kann somit nicht begegnet werden.
Freundliche Grüße
A machte das seit über 4j !! und jetzt das bin wohl zu erfolgreich ,ok egal der Vermieter gibt A eine Vollmacht der ist über 80j !! deshalb macht A das ,jetzt die
Frage:was müsste in der Vollmacht stehen das A ihn vertreten darf in Sachen Haus und Grundstück ?? gegen über der B ?
Grüße Marco
ich denke geht jetzt so wa ??
A wohne seit 5j in einen Haus mit einer endlich super Vermieter leider hatte er Ärger mit einen Nachbar wie andere auch mit den Nachbar Grenzsteinen wech und solche Sachen seit 4j mach ich das mit der B und hatte einige erfolge ist eine Kleinstadt(889Einwohner) alles Verwandtschaft im B jetzt hatte ich wider erfolgt C hat eine Anordnung raus geschickt zu unseren Gunsten da es noch einiges gibt zum regeln Straßen Reinigung und Schnee is des wichtigste dieses Jahr noch A hat wider einen Antrag gestelt und jetzt kam so was zurück :
Sehr geehrter Herr ….....,
es ist zunächst Sache zwischen der Stadt …..... und den Eigentümern,
etwaige Reinigungspflichten zu regeln. In Ermangelung eines Gehweges müsste
somit ein Streifen von einem Meter Breite (gemessen von der
Grundstücksgrenze) geräumt bzw. gestreut werden. Der Vermieter kann diese
Pflicht auf seine Mieter übertragen. Ihrem Antrag, speziell mit Ihnen
diesbezüglich etwas zu regeln, kann somit nicht begegnet werden.
Freundliche Grüße
A machte das seit über 4j !! und jetzt das bin wohl zu erfolgreich ,ok egal der Vermieter gibt A eine Vollmacht der ist über 80j !! deshalb macht A das ,jetzt die
Frage:was müsste in der Vollmacht stehen das A ihn vertreten darf in Sachen Haus und Grundstück ?? gegen über der B ?
Grüße Marco
ich denke geht jetzt so wa ??