Mietminderung Baulärm

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

Antworten
anski
Beiträge: 2
Registriert: 02.05.2007, 14:03

Beitrag von anski » 02.05.2007, 15:46

A wohnt in einer Wohnung (Vermieter ist B), wobei diese oberhalb einer Wohnung liegt, die gerade von C renoviert wird.

Die Renovierung umfasst vor allem Deckenarbeiten der Wohnung des C. Durch die demensprechend dünnere Decke hört man alles, sowohl die Gespräche der Bauarbeiter, also auch Baulärm. Zusätzlich vibriert die Wohnung des A, wodurch schon Risse entstanden sind.

Der A will gegenüber dem B die Miete mindern.

Frage:
Wie kann A beim B den Mangel anzeigen, obwohl dieser nicht dafür verantwortlich ist und diesen Mangel nicht beseitigen kann?

Kann A die Mietminderung rückwirkend für die seit 3 Monate andauernden Bauarbeiten geltend machen?

Kann A eine Mietminderung von 20% beanspruchen?

Vielen Dank im Voraus.



Artikel lesen
Nachbarschaftsstreit: Wegerecht entzogen

In diese Fall gab es eine Notwegerecht auf des Nachbars Grundstück. Das war auch 50 Jahre kein Problem, man nutze den Weg auch. Auch später als ein Hofladen errichtet wurde fuhren die Kunden über den Weg. Das war nie ein Problem.

 

Als nun der Sohn des Hinterlegers.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 02.05.2007, 15:54

Wie kann A beim B den Mangel anzeigen, obwohl dieser nicht dafür verantwortlich ist und diesen Mangel nicht beseitigen kann?
Also ein Einschreiben wäre doch mal sinnvoll
Kann A die Mietminderung rückwirkend für die seit 3 Monate andauernden Bauarbeiten geltend machen?
Nö, erst wenn man dem VM was sagt kann der was tun.
Kann A eine Mietminderung von 20% beanspruchen
Das kommt schon auf die stärke des Lärms an.

Klaus

anski
Beiträge: 2
Registriert: 02.05.2007, 14:03

Beitrag von anski » 03.05.2007, 08:16

Hallo Klaus.

Das ein Einschreiben sinnvoll ist, ist mir klar.

Es stellt sich allerdings die Frage für mich, wie man das anzeigt.

Man kann ja schlecht bei Baulärm sagen: "Mangel: Baulärm; Bitte um Beseitigung, Frist: ... "!?

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 03.05.2007, 08:30

Sicher kann man das schreiben.

Man kann auch schreiben:

Hey Vermieter,
ich zahl weniger weils so laut ist, 20% is ok ey.

Wenn zuviel gekürzt wird klagt der VM eben. Sobald mehr als zwei Monatsmieten zuviel gekürzt wurden kündigt der VM.

Klaus

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste