Zufahrt zum Stellplatz durch Pflanzen d Nachbarn blockiert
Verfasst: 10.07.2009, 14:56
A hat eine Doppelhaushälfte mit direkt am Haus liegenden Stellplatz gemietet.
B ist Mieter der vorderen DHH, ohne Stellplatz, muss an der Straße parken.
Die Haustüren beider DHH liegen nebeneinander in einer Zufahrt, welche zum Stellplatz von A führt.
B stellt Pflanzkübel (30x30 u. 60x60) neben seine Haustür, angeblich mit Rücksprache des Vermieters.
Die Zufahrt zum Stellplatz ist damit erheblich eingeschränkt, da diese von Grund auf schon recht schmal gehalten ist.
A hat B auf die Problematik hingewiesen und darum gebeten die Kübel, zumindest den größeren zu entfernen. Keine Einsicht.
Quintessenz: A hat bei schwierigen Einparkmanöver den großen Blumenkübel gerammt und erheblichen Schaden am Kotflügel davon getragen.
Erneutes Gespräch mit B brachte, ausser bösen Worten von B, überhaupt nichts.
Information des gemeinsamen Vermieters erfolgt mit der Bitte um Klärung. Prinzipiell will dieser sich in Nachbarschaftsstreitigkeiten nicht einmischen, würde sich die Sache aber mal anschauen. Bis dato nicht erfolgt ( 2 Wochen)
Mittlerweile kann A den Stellplatz nicht mehr nutzen, da weitere Schäden zu erwarten und steht auch an der Straße.
Frage:
1. Mietminderung auf welcher Gesetztesebene möglich?
2. Wer trägt Schäden?
3. Präzedenzfälle? Haben schon das WWW durchforstet, aber solches nicht gefunden.
Gruß, Bonsai
B ist Mieter der vorderen DHH, ohne Stellplatz, muss an der Straße parken.
Die Haustüren beider DHH liegen nebeneinander in einer Zufahrt, welche zum Stellplatz von A führt.
B stellt Pflanzkübel (30x30 u. 60x60) neben seine Haustür, angeblich mit Rücksprache des Vermieters.
Die Zufahrt zum Stellplatz ist damit erheblich eingeschränkt, da diese von Grund auf schon recht schmal gehalten ist.
A hat B auf die Problematik hingewiesen und darum gebeten die Kübel, zumindest den größeren zu entfernen. Keine Einsicht.
Quintessenz: A hat bei schwierigen Einparkmanöver den großen Blumenkübel gerammt und erheblichen Schaden am Kotflügel davon getragen.
Erneutes Gespräch mit B brachte, ausser bösen Worten von B, überhaupt nichts.
Information des gemeinsamen Vermieters erfolgt mit der Bitte um Klärung. Prinzipiell will dieser sich in Nachbarschaftsstreitigkeiten nicht einmischen, würde sich die Sache aber mal anschauen. Bis dato nicht erfolgt ( 2 Wochen)
Mittlerweile kann A den Stellplatz nicht mehr nutzen, da weitere Schäden zu erwarten und steht auch an der Straße.
Frage:
1. Mietminderung auf welcher Gesetztesebene möglich?
2. Wer trägt Schäden?
3. Präzedenzfälle? Haben schon das WWW durchforstet, aber solches nicht gefunden.
Gruß, Bonsai