Nutzungsrecht Hof

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

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QQBERT
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Nutzungsrecht Hof

Beitrag von QQBERT » 31.07.2009, 13:13

Hallo
Zu den Gegebenheiten: 2 Familienhaus mit Hof/Garten
Vermieter bewohnt das Haus mit.
A kann seine Wohnung nur betreten wenn A über den Hof geht.
Es gibt ein Hoftörchen, was nicht abgeschossen wird (aber kann).
Der Vermieter schickt Handwerker auf den Hof (ohne dabei zu sein), die sich das Haus/Hof anschauen, zwecks Angebotserstellungen wegen Umbau des Hauses oder umgestaltung des Gartens.
Darf der Vermieter von A angepflanzte Bäume,Büsche ect. entfernen lassen?
Darf A verbieten das die Handwerker den Hof betreten.(Polizei rufen, Anzeige erstatten)?
Gartennutzung ist im Mietvertrag NICHT vereinbart.
Vermieter "kümmerte" sich nie um den Garten und so hat A den Garten/Hof "gestaltet" wie A es schön fand. Anpflanzungen vorgenommen, Blumentöpfe aufgestellt, Büsche gepflanzt.



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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm Einhalt gebieten. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Gebiet an. Sie machen e.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 31.07.2009, 14:09

Als Mieter hat man nur Eigentum an der gemieteten Sache, alles andere geht einen nichts an. Es sein denn man kann die vermieteten Sache dadurch nicht mehr nutzen.

A sollte seinen Pflanzen und Töpfe in seine Wohnung bringen, die haben auf dem Hof nichts zu suchen

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

QQBERT
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Beitrag von QQBERT » 31.07.2009, 14:38

Wenn der Vermieter jetzt den Garten rodet und umgestalten will, hat A dann Anspruch auf Schadenersatz, wenn A behauptet es seien seine Pflanzen und wollte diese verkaufe.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 31.07.2009, 14:46

Wenn er augrund einer Erlaubnis oder einder Duldung Geld in den Garten gesteckt hat dann muss man schon die Gelegenheit gehen die Sache wieder zu entfernen. Wenn er das aber unerlaubter weise genacht hat nicht

Klaus
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QQBERT
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Beitrag von QQBERT » 31.07.2009, 14:58

Der Vermieter hat A schon öfters zu verstehen gegeben das der keine Anpflanzungen haben möchte, aber nie etwas schriftlich fixiert.

PS:Muß A die Handwerker auf dem Hof dulden?
Zuletzt geändert von QQBERT am 31.07.2009, 15:15, insgesamt 1-mal geändert.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 31.07.2009, 15:05

Dann hat der Mieter da nichts zu pflanzen und auch nichts zu melden. Und der Hof ist ja nicht seine Wohnung also kann der Vermieter da auch Tennis spielen oder Tennis spielen lassen oder sonst was.

Klaus
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QQBERT
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Beitrag von QQBERT » 31.07.2009, 15:10

Dürfte A (bei einer Rodung) den entstandenen "Schaden" beziffern und mit der Miete in verrechnung bringen?
Und mit welche Konsequenzen müßte A rechnen ?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 31.07.2009, 15:17

A kann damit rechnen das die Kosten für die entfernung der illegale Anpflanzung in Rechnung gestellt werden !!!

K.
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Beitrag von QQBERT » 31.07.2009, 15:22

Vielen Dank für deine schnellen antworten Klaus.

Du hast Licht ins Schattenreich gebracht

Lieben Gruß
QQBERT

(Auch wenn es A nicht gefallen wird ) :wink:

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