Nutzungsrecht Hof
Verfasst: 31.07.2009, 13:13
Hallo
Zu den Gegebenheiten: 2 Familienhaus mit Hof/Garten
Vermieter bewohnt das Haus mit.
A kann seine Wohnung nur betreten wenn A über den Hof geht.
Es gibt ein Hoftörchen, was nicht abgeschossen wird (aber kann).
Der Vermieter schickt Handwerker auf den Hof (ohne dabei zu sein), die sich das Haus/Hof anschauen, zwecks Angebotserstellungen wegen Umbau des Hauses oder umgestaltung des Gartens.
Darf der Vermieter von A angepflanzte Bäume,Büsche ect. entfernen lassen?
Darf A verbieten das die Handwerker den Hof betreten.(Polizei rufen, Anzeige erstatten)?
Gartennutzung ist im Mietvertrag NICHT vereinbart.
Vermieter "kümmerte" sich nie um den Garten und so hat A den Garten/Hof "gestaltet" wie A es schön fand. Anpflanzungen vorgenommen, Blumentöpfe aufgestellt, Büsche gepflanzt.
Zu den Gegebenheiten: 2 Familienhaus mit Hof/Garten
Vermieter bewohnt das Haus mit.
A kann seine Wohnung nur betreten wenn A über den Hof geht.
Es gibt ein Hoftörchen, was nicht abgeschossen wird (aber kann).
Der Vermieter schickt Handwerker auf den Hof (ohne dabei zu sein), die sich das Haus/Hof anschauen, zwecks Angebotserstellungen wegen Umbau des Hauses oder umgestaltung des Gartens.
Darf der Vermieter von A angepflanzte Bäume,Büsche ect. entfernen lassen?
Darf A verbieten das die Handwerker den Hof betreten.(Polizei rufen, Anzeige erstatten)?
Gartennutzung ist im Mietvertrag NICHT vereinbart.
Vermieter "kümmerte" sich nie um den Garten und so hat A den Garten/Hof "gestaltet" wie A es schön fand. Anpflanzungen vorgenommen, Blumentöpfe aufgestellt, Büsche gepflanzt.