hallo freunde
a wohnt in einem 4 parteien haus es gibt nur eine zufahrt zu den wohnungen (sackgasse) gegenüber von den wohnungen sind parkplätze die für jedermann frei zugänglich sein sollten B hat bei der genossenschaft eine erlaubnis erwirkt einen Stellplatz mit einem pavillon zu bebauen mittlerweile hat B sogar vor, diesen parkplatz noch stabiler umzubauen ,alles ohne die einwilligung vom Bauamt in wie weit ist sowas zulässig auf einem Grundstück was noch nicht mal B gehört so ein Bauvorhaben ohne jegliche zustimmung zu errichten !
garage auf öffentlichem parkplatz
Moderator: Klaus
[phpBB Debug] PHP Warning: in file /var/customers/webs/u16/nachbarschaftsstreit.de/htdocs/teaser.php on line 9: mysql_connect(): Too many connections
Konnte nicht zum Datenbankserver verbinden
Konnte nicht zum Datenbankserver verbinden