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garage auf öffentlichem parkplatz

Verfasst: 10.08.2009, 22:15
von stefan
hallo freunde

a wohnt in einem 4 parteien haus es gibt nur eine zufahrt zu den wohnungen (sackgasse) gegenüber von den wohnungen sind parkplätze die für jedermann frei zugänglich sein sollten B hat bei der genossenschaft eine erlaubnis erwirkt einen Stellplatz mit einem pavillon zu bebauen mittlerweile hat B sogar vor, diesen parkplatz noch stabiler umzubauen ,alles ohne die einwilligung vom Bauamt in wie weit ist sowas zulässig auf einem Grundstück was noch nicht mal B gehört so ein Bauvorhaben ohne jegliche zustimmung zu errichten !

Verfasst: 11.08.2009, 06:40
von Klaus
In den meisten Bundesländern ist für eine Grenzgarage keine Baugenemigung erforderlich. Natürlich muss man den Eigentümer fragen bzw. wenn Nachbarrechte im Weg stehen den Nachbarn.
Nicht fragen muss man andere Mieter im Haus.

Für ein Baugenemigung muss man das Grundstück nicht besitzen. Man bekommt sicher auch eine für einen Balkon am Brandenburger Tor
in Berlin.

K.

Verfasst: 11.08.2009, 22:00
von stefan
ich dachte es ist nicht zulässig eine garage einfach auf öffentlichem platz zu errichten !!
jedes bauliche projekt muss doch abgenommen werden ???

und das in deutschland "das land der bürokratie "wo du für jede kleinigkeit eine erlaubnis brauchst !!

nagut, dann stellen wir das mal dahin !

wenn allerdings jetzt der nächste kommt, und immer mehr leute sich so einen carport bauen wollen, was gilt da ???

wird die ganze sache aufgehoben ??

oder heißt es dann gleiches recht für alle !!!

Verfasst: 11.08.2009, 23:10
von Klaus
Was für ein öffentlicher Platz denn auf einmal, ich dachte der der Genossenschaft ?

Die Gemeinden wollen möglichst viele Parkplätze auf Privatgrundstücken haben, daher braucht man keine Genehmigung. Im Rahmen der Entbürokratisierung sind viele Nebenbauten genemigungsfrei.

Aber wo kommen wir dahin wenn ein Mieter jetzt mitreden darf was ein Besitzer erlaubt.

Klaus