Öffentlicher Bereich wird als Kfz-Stellplatz deklariert

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

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bauigel2003
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Öffentlicher Bereich wird als Kfz-Stellplatz deklariert

Beitrag von bauigel2003 » 27.08.2009, 11:35

Hallo!

Folgender Fall:
Das Eigentum des Vermieters ist deutlich gekennzeichnet durch den Verlauf der Grundstücksgrenzen (Grenzpunkte bzw. Grenzstein).
An dieses Grundstück schließt ein Gehweg an (öffentlicher Bereich), der durch ein Blumenbeet und einem davor aufgstellten Stromkasten unterbrochen wird (Nordseite) und auf der Ostseite des Grundstückes weiterverläuft. Der Bereich vor dem Blumenbeet auf der Nordseite ist ausreichend, um dort ein Fahrzeug abzustellen, da es weder den Zugang zum Grundstück noch Passanten behindert. Nun hat der Vermieter bei Einzug des Mieters A diesem mündlich zugesagt, dass er diesen Bereich vor dem Grundstück als Kfz-Stellplatz nutzen kann (vor 1,5 Jahren). Vor einem Jahr zog Mieter B in das Mietshaus und nutzte diesen vermeintlichen Kfz-Stellplatz als solchen. Mieter B wurde auch niemals davon in Kenntnis gesetzt, dass eine Absprache zwischen dem Vermieter und dem Mieter A existiert. Nun hat Mieter A dem Mieter B dies aber mitgeteilt als Mieter B für eine gewisse Zeit in den Urlaub fahren und deswegen diesen Bereich nutzen möchte, um - wie er es mit dem Vermieter abgesprochen hat - sein Kfz dort zu parken. Außerdem bemerkte Mieter A gegenüber Mieter B, dass er ohnehin die größte Wohnung habe und ihm deswegen dieser Bereich als Kfz-Stellplatz gehöre. Mieter B hat jedoch auch Urlaub und ließ sein dort abgestelltes Fahrzeug stehen. Mieter A hat daraufhin sein Fahrzeug woanders untergebracht und dem Vermieter ein Beschwerdeschreiben zukommen lasssen. Der Vermieter nahm daraufhin Kontakt mit dem Mieter B auf und erklärte ihm, dass dieser Kfz-Stellplatz auf öffentlichem Gelände dem Mieter A zur Nutzung überlassen wurde. Die Gemeinde habe auch zugestimmt, dass dort ein Fahrzeug parken darf. Mieter B aber bleibt stur, da er sich bei der Gemeinde ebenfalls erkundigt hat und dort in Erfahrung gebracht wurde, dass dieser Bereich öffentlicher Bereich ist, also weder gepachtet wurde noch in sonstiger Verwendung ist.

Sieht das Mieter B richtig, dass auf diesem von der Gemeinde geduldeten Kfz-Stellplatz Hinz und Kunz parken kann und der Vermieter nicht das Recht hat, diesen Bereich einer Mietpartei zuzusprechen?

Danke für Eure Antworten bzw. Meinungen zu dieser Thematik!



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 27.08.2009, 21:00

Was soll öffentliches Gelände sein, das Niemandsland zwischen zwei Grenzen.

Ich vermute mal es geht um die Grünfläche der Gemeinde. Die Gemeinde selber kann jemandem erlauben diese zu Nutzen. Dieser Erlaubnis kann dieser auch weitergeben wenn dies so erlaubt wurde.

Nur weil etwas der Gemeinde gehört kann nicht irgendein Bürger dort sein Fahrzeug abstellen. Fahrzeuge dürfen auf der Straße oder Parkplätzen abgestellt werden wenn es dort nicht verboten ist. Auf Wiesen oder Ödland nicht.

Was irgendein Vollidiot einer Gemeinde am Telefon sagt muss nicht stimmen.

K.

P.S. Am Schluss wird keiner mehr dort parken......
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

bauigel2003
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Beitrag von bauigel2003 » 28.08.2009, 07:06

Hallo!

1. Es geht um den Gehweg und um keine Grünfläche.

2. Dieser Gehweg befindet sich außerhalb des Grenzpunktverlaufes. Gemäß der Flurkarte ist dies die Straße. Die Gemeinde hat seitlich einen durch Pflastersteine abgrenzten Gehweg errichtet, wodurch sich die Straßenbreite verengte. Es geht letzendlich um den vier Meter langen Teil des Gehweges der am Haus (das mit der Nordwand auf dem Grenzpunktverlauf errichtet wurde) entlangverläuft und mittig der Hauswand durch ein Blumenbeet und einem davor aufgestellten Stromkasten endet.

3. "Der/Die Vollidiot/-in der Gemeinde" war die Frau des Bürgermeisters.

4. Die Wortwahl des Site Admins sollte dringend überdacht werden!!!

Klaus
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Beitrag von Klaus » 28.08.2009, 07:25

1. Auf einem Gehweg darf man gar nicht parken.
2. Die Gemeinde kann den Platz als Stellplatz ausschreiben und vermieten, verkaufen oder sonst was genemigen
3. Ich würde mich auch nicht von der "Frau des Artzes" operieren lassen.
Gemeinde versenden rechtssicher Bescheide gegen die man Klagen kann.
4. Nur weil die Antworten nicht in den Kram passen

K.
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bauigel2003
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Beitrag von bauigel2003 » 28.08.2009, 07:41

Hallo!

Zitat K.: "4. Nur weil die Antworten nicht in den Kram passen"

Falsch, da ich Meinungen zu diesem Thema, um die ich ja ausrücklich gebeten habe, zu lesen bekam. Nicht mehr und nicht eniger wollte ich! Daher ein großes Dankeschön.

Und der Site Admin kann ja nur schwerlich beurteilen, was einem in den "Kram" paßt und was nicht. Trotzdem an dieser Stelle zukünftig viel Erfolg dem Site Admin bei der richtigen Wortwahl.

bauigel2003
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Beitrag von bauigel2003 » 01.09.2009, 19:58

Update:

Da der besagte Bereich der Gemeinde gehört, dort also in der Tat Hinz und Kunz parken kann (Bürgermeister hat auf Anfrage nichts dagegen, dass der Bürgersteig als Kfz-Stellplatz genutzt wird), da keine Sondergenehmigung an irgendjemanden zur Nutzung dieses Bereichs erteilt wurde, hat sich das Thema erledigt. Somit ist Mieter B im Recht!!!

Anders wäre es, wenn sich der Vermieter von der Gemeinde eine Sondergenehmigung zur Nutzung des besagten Bereiches erteilen lassen würde. Dann könnte er wiederum einer Mietpartei diesen Bereich auf unbefristete Dauer (so lange wie eben dieses Sondergenehmigung Gültigkeit besitzt bzw. der Mieter xy in dem Mieteshaus wohnt) zur Verfügung stellen (aber ohne dafür eine Stellplatzmiete zu verlangen).

Klaus
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Beitrag von Klaus » 01.09.2009, 20:43

Ein Bürgermeister hat das nur leider nicht zu entscheiden. Es kann aber gut sein das er auch dafür sorgt das kein anderes Amt einschreitet oder gar die Polizei.

Ich vermute mal Bayern oder neue Bundesländer :-)

K
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