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Dauerbesuch bzw. Mitbewohner

Verfasst: 30.08.2009, 00:07
von Crowbar
In einer 1 Raum Wohnung(30m²) halten sich 3 Personen auf. Den Nachbarn B,C,D und E fiel auf, dass da 2 Personen auf Dauerbesuch in der Wohnung sind. Das geht schon mehrere Monate so.
Der Mieter der 1 Raum Wohnung bezieht ALG2.
Die Nachbarn befürchten zwar keine Belastungen der NK sind aber dennoch der Auffassung, dass der VM von der Überbelegung der Wohnung von Mieter A nichts mitbekommen hat.

Sollen die Nachbarn den VM(Wohnungsgesellschaft) trotzdem darüber informieren?

Verfasst: 30.08.2009, 07:12
von Klaus
Früher wurde man bei der Vergaben der "Blockwart-Stelle" bevorzugt, wenn man als Kind ne Petze war. :-)

Wenns B,C,D und E nichts stört, frage ich mich warum die das melden wollen. Aber wenns Spaß macht.

Übrigens kann man alle Falschparken dem Ordnungsam melden, die schicken dann Strafzettel raus.

Klaus

Verfasst: 30.08.2009, 13:25
von Crowbar
Man sollte es aber melden. Illegales Wohnen dürfte keinen VM gefallen.
Ausserdem wird ja auch das Mietobjekt mit abgenutzt.
Ebenso bezahlt das Amt für Mieter A. Es wäre dann Sozialbetrug, wenn das Amt für 3 bezahlt, obwohl nur 1 Person der Arge gemeldet ist.
Dann wäre es eventuell auch noch die Verletzung der Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt.