Schimmel,Pilze im Schlafzimmer..

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

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Maikeirish
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Schimmel,Pilze im Schlafzimmer..

Beitrag von Maikeirish » 07.09.2009, 20:52

Hallo,
Mieterin A wohnt mit Kind im 4-Familienhaus im EG.
Im Schlafzimmer fing es an mit einem kleinen braunen Fleck in der Ecke.
Mittlerweile ist "es" die halbe Wand entlanggegangen.
Mieterin A hat die Tapeten von unten ca. 30cm abgemacht und zu sehen ist ein weißlicher Flaum..
Mieterin A hat dies der Vermieterin gezeigt.
Vermieterin hat sich auch die Rückseite der Wand angesehen, wo das Badezimmer ist. (Dort ist aber nichts- angeblich auch keine Rohre.)
Die Worte der Vermieterin: "...ist ja nicht so schön, gerade,wenn man hier schläft.Dann renovieren Sie erstmal..." (!!!)

Mittlerweile läuft "es" immer weiter die Wand entlang.
Mieterin A hat Kind, dass eh schon Probleme mit den Bronchien hat...

Leider bezieht Mieterin A seit einiger Zeit Krankengeld (Hautprobleme) und ist finanziell nicht in der Lage, alles auf eigene Kosten zu renovieren.
Zumal neue Tapeten wohl kaum dem Schimmel entgegenwirken.

Könnte Mieterin A ausprobieren, den Wasseranschluß für eine Nacht zuzudrehen und morgens anhand des Zählers erkennen,ob Wasser verbraucht wurde?(Rohrbruch..)
Kann Mieterin A Angebote von Firmen einholen?

Mieterin A findet es immer schlimmer und ekliger in dem Raum zu schlafen....


:(
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Artikel lesen
Absetzen von Prozesskosten beim Hausbau

Genau gesagt die Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims entstanden sind können nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sein.


In dem Fall ging es um den Fall das Eheleute einen Massivhaus Unt.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 07.09.2009, 22:01

Kündige die Wohnung such dir eine neue un zieh aus. Da es hier um die Gesundheit eines Kindes geht sollte man sich die Mühe machen.

Nofalls zieh ich ins Zelt auf der nächsten Wiese.

Der "Wasser" schaden könnte aus dem Erdreich, dem Dach oder nen Wasserrohr kommen. Ob man den findet oder nicht und wann ist die Frage.

Auch mit wenig Geld kann man umziehen, notfalls in renovierung in ne leere Wohnung. Bis daherin den Raum nicht nutzen. NOtfalls im Bad schafen

Rechtlich kann man zwar vieles, das wird wohl teurer als der Auszug.

Den Vormieter suchen und mal fragen. Wenn der Mangel dem Vermieter vor dem Einzug bekannt war könnte man von dem Umzug und Ausstattungskosten ersetz bekommen.

Miete mindern wenn der Vermieter den Mangel nicht abstellt. Es ist nicht A Aufgaben "zu renovieren"

ZIEH AUS

K.
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Beitrag von Maikeirish » 07.09.2009, 22:28

Danke für die schnelle Antwort!

Zu dem Tipp Vormieter fragen auf Vorschäden:
Mieterin A wohnt mit Kind bereits 9 Jahre in der Wohnung.
Zuvor war kein Befall da.

Mieterin A hat in der letzten halben Stunde "Nachtlager" im Wohnzimmer aufgebaut. (Ist eine 3-Zimmer-Wohnung,74m²)

Bis A mit Kind eine neue Wohnung gefunden hat, vergeht natürlich eine gewisse Zeit. (Wenn A schnell eine findet- muss A Kündigungsfrist einhalten?)
Wie hoch darf die Mietminderung bis dahin sein?
Hat die Minderung auch etwas mit der Raumgröße des befallenen Zimmers zutun? Ist nämlich das kleinste mit ca. 10m².

Muss A die Vermieterin schriftlich auffordern, den Mangel zu beseitigen?

(Sorry für die ganzen Fragen...) :oops:

Aber durch die Antwort von K. "wirbelt" einiges im Kopf von A rum....
und wie gefährlich "der Mangel" ist....
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Beitrag von Klaus » 07.09.2009, 22:33

Also ich würde meinem Vermieter schriftlich Ausfordern den Mangel zu beseitigen, das Zimmer als unbewohnbar bezeichnen und anteilig der Raumgröße keine Miete dafür zahlen. Miete / 74 * 10qm abziehen. Den Raum würde ich räumen.

Fristlos ausziehen geht kaum das ja 64m2 bewohnbar sind.

Ich würde aber dennoch eine Wohnung suchen. Schafft es der Vermieter eine "Lösung" zu finden kann man ja immer noch bleiben. Kann ja sein das es ein Rohrbruch ist den man beseitigen kann.

Dann eben Kündigungsfristen einhalten. Bei einer so großen Wohnung ist das ja nur unbequem nicht unmöglich.

K.
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Beitrag von Maikeirish » 07.09.2009, 22:49

Danke- das hat A schon sehr weitergeholfen!

A hat "rumgegoogelt"- so ganz ungefährlich ist das ja nicht.
Der Schimmel fliegt quasi überall in der Luft rum.... :shock:

Miete ist für September schon überwiesen.
Dann wird A morgen der Vermieterin schriftlich eine Aufforderung auf unverzügliche Beseitigung des Mangels schicken.
(Am 14.August hat die Vermieterin es "in Augenschein" genommen.)

Berechnung von A:
Miete 74m² = 534,00€
10m² = 72,16€
Geminderter Mietbetrag: 461,84€.
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Beitrag von Klaus » 07.09.2009, 22:53

schriftlich eine Aufforderung
Einschreiben Rückschein, und die Frist mit Datum benennen. Also nicht innerhalb 14 Tage, sondern bis Dienstag 5.9.2009

K
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Beitrag von Maikeirish » 07.09.2009, 23:04

So wirds gemacht. :wink:

Vielen Dank!

Mal abwarten, ob A sich nach Reaktion der Vermieterin hier wieder melden wird....

Gruß
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