Frage zum Thema "Besuch"

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

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Ingeborg
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Frage zum Thema "Besuch"

Beitrag von Ingeborg » 27.05.2007, 16:15

Hallo! A bewohnt in einem 5 Parteien-Mietshaus mit Frau und zwei kleinen Kindern eine 70qm Wohnung (21/2 Zimmer). A ist freiberuflich tätig und hat nun laut eigenen Angaben ein Kinderzimmer als Büroraum steuerlich geltend gemacht.... Seitdem hat er permanent seine Mitarbeiter zu Gast. Permanent bedeutet konkret:

Mindestens ein Mitarbeiter ist die Woche über fast rund um die Uhr anwesend, weitere ein bis zwei Mitarbeiter jeden Tag mindestens abends für 3-4 Stunden. Manchmal auch länger. In der aktuellen Intensität betreibt A das seit ca. 21/2-3 Monaten. Seinen Anfang mit permanenten "Besuchen" nahm es jedoch schon Anfang des Jahres. Eine zeitliche Begrenzung ist nicht abzusehen, augenscheinlich plant A, das jetzt weiterhin so fortzuführen.

Frage nun: ist eine gewerbliche Nutzung einer Mitwohnung in diesem Maße zulässig? Und wie sieht es mit der Nebenkostenabrechnung aus? Kann dagegen angegangen werden? Schließlich finanzieren die restlichen Mieter ja den ungeplanten (mittlerweile) 7 Personenhaushalt mit (eingezogen ist A seinerzeit mit Frau und einem Kind).

Für Antworten und Hinweise schon jetzt vielen Dank!



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 27.05.2007, 16:40

Also ob der Vermieter die gwerbliche Nutzung so erlaubt muss der VM entscheiden. Ob das Bauamt dies erlaubt muss das Bauamt entscheiden. Wie die Nebenkosten im Haus verrechnet werden ergibts sich bei Eigentumswohnungen aus der Teilungserklärung und bei Mietwohnungen aus dem Mietvertrag.
Also es kommt immer drauf an wer fragt.

Klaus

P.S. 21/2-3 Monaten ?!?!

Ingeborg
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Beitrag von Ingeborg » 27.05.2007, 16:54

Hallo Klaus, was hat das Bauamt damit zu tun?
P.S. 21/2-3 Monaten ?!?!
= zweieinhalb bis drei Monate ;)

Edit: Die Nebenkosten werden durch die Personen geteilt, die hier wohnen. Deshalb der Hinweis auf den Einzug seinerzeit mit insgesamt 3 Personen. Mittlerweile hat sich die Anzahl der sich in der betreffenden Wohnung ständig aufhaltenden Personen mindestens verdoppelt. Von daher kann davon ausgegangen werden, dass sich diese Entwicklung auch nicht unerheblich auf die Nebenkosten niederschlägt. Von daher auch die Frage, wie vorgehen: VM bzw. Hausverwaltung vorher darüber informieren (als B) oder sich erst regen, wenn die entsprechende Nebenkostenabrechnung eingegangen ist :?:

Klaus
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Beitrag von Klaus » 27.05.2007, 17:07

Das Bauamt: Man darf keine Mietswohnung zur Büro umnutzen, bei 2-3 Angestellten ist das mehr als nur eine freiberufliche Angelegenheit.

Das Problem wird sein nachzuweisen das die Personen dort arbeiten. Denn Angestellte haben sicher keine Lust gegen den AG auszusagen und werden gern erklären sich dort privat zu treffen.

Die Nebenkosten kann man vernachlässigen, denn die werden dort kaum baden oder Wäsche waschen. Und zwei drei mal Klo ist kaum was wert.

Der Mieter kann übrigens sooft und solange Besuch haben wie er will. Solange die dort nicht wohnen (ab 6 Wochen übernachten)

Am besten mal ausrechnen 3 zusätzliche Personen 2-3 mal Klobesuch mal 5-6 Liter, durch den Anteil der Nebenkosten die einen selber treffen.
Da würde ich mal eineen Besuch machen und ordentlich Kaffee und Kuchen zu mir nehmen. Das ist mehr Geld

Klaus

Rainer
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Beitrag von Rainer » 28.05.2007, 09:21

Es spielt hier keine Rolle (für Dritte), ob der Vermieter mit der gewerblichen Nutzung einverstanden ist. Die gewerbliche Nutzung muß baurechtlich genehmigt sein (durch eine Baugenehmigung). Gegenstand dieser Baugenehmigung können vielfältige Auflagen sein, wie z.B. Notausgänge und vor allen Dingen zusätzliche Parkplätze.

Ein Schreiben an den Vermieter (Kopie an das Bauamt) dass man schon wegen der Nebenkosten nicht mit der gewerblichen Nutzung einverstanden ist, und die Sache nimmt ihren Lauf. Notfalls geht man mal persönlich zum Bauamt.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 28.05.2007, 09:25

Wenn der zb. freiberuflicher Programmierer ist und daheim arbeitet wird das Bauamt kaum was tun. Also gewerbliche Nutzung ist noch lange keine gewerbliche Nutzung.
Und dem Vermieter wird das egal sein, solange die Miete stimmt.

VM fragt Mieter, der sagt " Nur letzten Monat so viel Arbeit gehabt, sonst ist das mein Arbeitszimmer" und die Sache ist erledigt.

Klaus

Rainer
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Beitrag von Rainer » 28.05.2007, 09:45

Bei der gewerblichen Nutzung geht es nicht darum, ob man z.B. als Mieter irgendwelche gewerblichen Dinge in der eigenen Wohnung selbst erledigt, sondern darum, ob Publikumsverkehr (Kunden, Lieferanten) herrscht und vor allen Dingen darum, ob Angestellte pp. in der Wohnung tätig sind.

In diesen Fällen gelten völlig andere (baurechtliche) Vorschriften.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 28.05.2007, 10:27

Gut das Kunden und Angetellte Mützen tragen auf denen Ihr Name und Ihre Eigenschaft (Kunde, Lieferant, Angestellter) steht. Dann tut man sich leichter das ganze zu beweisen und vor allen die Leute zu laden.

Klaus

P.S. Ich würde nochmal etwas abwarten, Tagebuch führen und dann aktiv werden. Oder ein Gespräch (mit Zeugen) suchen

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Beitrag von Ingeborg » 28.05.2007, 11:51

Klaus hat geschrieben:Gut das Kunden und Angetellte Mützen tragen auf denen Ihr Name und Ihre Eigenschaft (Kunde, Lieferant, Angestellter) steht.
Im Baugewerbe ist das wohl kaum Usus ;) Dennoch: Die Mitarbeiter sind bekannt. Denn das ist aus Gesprächen und früherem Kontakt schon sehr deutlich hervorgegangen.

Wahrscheinlich interessiert es den Vermieter dann auch nicht, dass A auf seinem Balkon zusammen mit seinen Mitarbeitern ziemlich häufig in fröhlicher Runde sich kiffend vom ach so harten (Schwarz)Arbeitstag erholt und die Nachbarschaft plus Kinder zumindest olfaktorisch gleich mitversorgt.

:roll:

Rainer
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Beitrag von Rainer » 28.05.2007, 12:11

Schwarzarbeit ist nicht genehmigungspflichtig (durch das Bauamt) und Kiffen auf dem Balkon ist gesünder als Zigaretten. Ihr Nachbar gefällt mir :twisted:

Ingeborg
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Beitrag von Ingeborg » 28.05.2007, 12:13

Ich kann für Sie ein gutes Wort bei unserem Vermieter einlegen, damit Sie hier einziehen können, wenn wir ausziehen. Dann können Sie sich mit dem sympathischen Nachbarn gerne zusammentun.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 28.05.2007, 12:29

Man spart sich die Suche nach Sachen die man anklagen oder anzeigen kann und viel Gerichtsgebühren.

Einfach dem Nachbarn auf den Kopf hauen, aber kräftig.

In Zukunft hat dann der eine Angst vor Schlägen, der andere vor dem Knast. Dann ist meist Ruhe
:oops: :oops: :oops: :oops: :lol: :lol: :lol:


Klaus

Rainer
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Beitrag von Rainer » 28.05.2007, 12:29

Wenn sie sowieso ausziehen, warum regen sie sich dann über den Nachbarn noch auf ? Vielleicht treffen sie in ihrer neuen Wohnung auf Nachbarn, die dann auf dem Balkon saufen. Das ist legal und gemäß ihrer Auffassung auch "gesünder" für die Kinder.

Sobald es mir an einer wohnung ermangelt, melde ich mich bei ihnen :twisted:

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